Frage von Bernd G. • 11.09.2009
Antwort von Patrick Friedl Bündnis 90/Die Grünen • 23.09.2009
(...) Der Petitionsausschuss ist der Ansicht, dass die geltenden Verjährungsvorschriften für zivilrechtliche Ansprüche von Opfern sexueller Misshandlungen bereits in ausreichendem Maße den besonderen Schutzbedürfnissen der Opfer Rechnung tragen. Sie geben den Opfern ausreichend Zeit, ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen." (...)