Gaspreisbremse - Pelletheizung??
Sehr geehrter Herr Friedl,
heute wurde der Beschluss eines 200 Mrd. € starken Entlastungspakets bekannt gegeben. Dort ist wieder die Rede von einer Strom- und Gaspreisbremse. Offenbar werden die Haushalte vergessen, die mit Öl oder anderen Energieträgern wie Pellets heizen und ebenso von den Preissteigerungen in einem ähnlichem Maßstab wie bei den Gaspreisen betroffen sind. Die Preise pro kWh sind beim Öl und Gas identisch. Meine konkrete Frage daher: Wie werden die Haushalte mit einer Pelletheizung im Entlastungspaket bedacht? Ich bitte um eine ebenso konkrete Antwort.
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Leider hatten mich die Anfragen nicht direkt erreicht, weshalb ich mit großer Verzögerung darauf aufmerksam wurde.
Die sprunghaft angestiegenen Preise an den Energiemärkten haben bei vielen Bürger*innen zu großer Sorge vor der nächsten Energiekosten-Abrechnung geführt. Besonders betroffen von den Preiserhöhungen war der Erdgaspreis, weniger extreme, aber dennoch signifikante Preissteigerungen erfolgten auch bei anderen Energieträgern wie Öl oder Pellets. Um die Bürger*innen im Angesicht der hohen Energiepreise zu entlasten, hat die Bundesregierung zunächst eine Gas- und Strompreisbremse verabschiedet.
Die beschlossenen Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass alle Menschen Unterstützung erhalten, die durch die gestiegenen Energiepreise vor Herausforderungen stehen. Dass auch die Bevorratung von Heizmitteln wie Pellets bei Kund*innen zu einer finanziellen Überforderung im Monat der Beschaffung führen kann, ist unumstritten. Um die Bürger*innen hier zu entlasten, gibt es die sogenannte Brennstoffhilfe. Damit die Unterstützung durch die Brennstoffhilfe in der aktuellen Situation möglichst viele Menschen erreicht, wurde die Antragsfrist für solche einmonatigen Leistungen im SGB II vorübergehend auf drei Monate ausgeweitet. Diese Regelungen sind Teil des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Gesetzes.
Neben der Brennstoffhilfe sorgen auch Härtefallhilfen für Heizöl und Pellets für Entlastung bei den Bürger*innen. Diese Hilfen sind an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse angelehnt. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die entstandenen Kosten 2022 doppelt so hoch wie der Referenzpreis des Vorjahres waren. Von den Mehrkosten werden 80 Prozent rückwirkend für das Jahr 2022 erstattet. Die Anträge zur Bewilligung von Härtefallhilfen können in den Antragsportalen der jeweiligen Bundesländer gestellt werden, in Bayern ist die Beantragung seit Ende Mai möglich.
Mit diesen beiden Maßnahmen hat die Bundesregierung Sorge dafür getragen, dass auch Nutzer*innen von Heizöl und Pellets mit der Belastung durch gestiegene Energiekosten nicht allein gelassen wurden.
Mit herzlichen Grüßen
Patrick Friedl