Wir prüfen derzeit inwieweit ein solches einheitliches System angestoßen werden könnte.
Wir unterstützen in meiner Fraktion nicht nur die Ausweitung der USB-C-Pflicht auf andere Ladegeräte als Smartphones, sondern wir haben dies auch in der endgültigen Position des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz durchgesetzt, der auch die Position des Parlaments bei den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission vertreten wird, um eine endgültige Einigung zu erzielen.
im Rahmen der Beratungen des Digitale-Dienste-Gesetzes habe ich eine Regelung vorgeschlagen, derzufolge Diensteanbieter „vernünftige Anstrengungen“ zur anonymen Bereitstellung ihrer Dienste unternehmen sollten.
Die von Ihnen gestellte Frage bezieht sich auf ein bundespolitisches Thema, für welche ich nicht der richtige Ansprechpartner bin
Was die Produkthaftung im Hinblick auf eventuelle Nebenwirkungen betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass die rechtliche Haftung hierfür beim Hersteller liegt, aber die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, eventuelle Kompensationszahlungen bei Schäden durch Nebenwirkungen zu übernehmen.
Der Sinn des Digital Services Act ist gerade, exzessive nationale Alleingänge wie das NetzDG abzulösen. Entscheidend werden die Verhandlungen mit dem Rat im nächsten Jahr sein.