Was bedeutet "Kontrolle über die Information" im Digital Services Act?
Sehr geehrter Herr Breyer,
am 17.02.2024 tritt der Digital Services Act in Kraft.
Nach Erwägungsgrund 18 haftet ein Provider, wenn er eine aktive Rolle spielt, sodass er Kenntnis oder Kontrolle über die fremde Information erhält. Während der Begriff "Kenntnis über die Information" sich klar und deutlich in Artikel 6 Absatz 1 DSA widerspiegelt, findet sich der Begriff "Kontrolle über die Information" nicht im Gesetzestext des DSA wieder. Dies dürfte in der Praxis für erhebliche Auslegungsschwierigkeiten sorgen. Hat beispielsweise ein Host-Provider bereits dann Kontrolle über die fremde Information, wenn er den Nutzern Hilfestellung leistet oder wenn er sein Angebot optimiert? Hier kann man beliebig in alle Richtungen argumentieren und der EuGH hilft mit seinen Entscheidungen auch nicht wirklich weiter. Wäre es daher nicht an der Zeit, den Begriff "Kontrolle über die Information" im DSA zu präzisieren - z.B. durch Verweis auf Art 6 Abs 2? Ich finde, Kontrolle beginnt ab dem Unterstehen.
Sehr geehrter Herr D.
es gibt eine sehr problematische EuGH-Rechtsprechung, um die Haftungsfreistellung technischer Internetdienste anhand unklarer Merkmale einzuschränken. In der Tat spiegelt sich diese im Gesetzeswortlaut selbst nicht wieder. Mit "Kontrolle über die Informationen" ist gemeint, dass ein Anbieter von Hostingdiensten Informationen letztlich selbst bereit stellt und es sich nicht um nutzergenerierte Inhalte handelt.
Im Gesetzgebungsverfahren habe ich mich dafür stark gemacht, diese unklare Rechtsprechung zu korrigieren. Ich war als Berichterstatter des mitberatenden Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten (LIBE) an den Verhandlungen beteiligt. Mein Ausschuss hatte folgende Ergänzung zu dem Erwägungsgrund empfohlen: "Die in dieser Verordnung festgelegten Haftungsausschlüsse sollten nicht auf unklaren Begriffen wie einer 'aktiven', 'neutralen' oder 'passiven' Rolle der Anbieter beruhen."
Leider konnten wir nur verhindern, dass der Gesetzestext weiter verschlechtert wird, aber in den Erwägungsgründen wird die Rechtsprechung wiedergegeben und damit letztlich bestätigt.
Leider wird sich in den nächsten Jahren auch keine keine Gelegenheit ergeben, Änderungen am Text des Digital Services Act vorzunehmen, der gerade erst beschlossen worden ist.
Allgemein finden Sie Informationen zu meiner (kritischen) Position zum Digital Services Act hier.
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Breyer
Europaabgeordneter der Piratenpartei