Portrait von Patrick Breyer
Patrick Breyer
PIRATEN
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Patrick Breyer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Reinhard P. •

Wird die Massenzustromrichtlinie verändert oder verlängert? Bekommen ukrainische Flüchtlinge die Perspektive zu bleiben?

In der EU wurden sehr viele Flüchtlinge aus der Ukraine nach der »Massenzustrom-Richtlinie« aufgenommen. Diese sieht aber eine Aufnahme nur für höchstens drei Jahre vor, also bis Anfang März 2025. Der Krieg in der Ukraine dauert aber schon seit 2014, die Aufnahme findet seit März 2022 statt. Da der Ukraine die Unterstützung mit modernen Waffen in ausreichender Zahl nach wie vor verweigert wird, wird der Krieg länger dauern – die NATO plant jetzt die Unterstützung für die nächsten fünf Jahre.

Wird die Massenzustromrichtlinie verändert und angepasst? Wann bekommen die hier lebenden Flüchtlinge eine Sicherheit über ihren Aufenthalt? Sollten sie nicht eine Perspektive erhalten, die die Möglichkeit zur Einbürgerung mit vorsieht?

Mit einer Aufenthaltserlaubnis, die jetzt bis März 2025 reicht und nach augenblicklichem Stand nicht verlängert werden kann, ist eine Integration kaum möglich.

Portrait von Patrick Breyer
Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr P.,

danke für Ihr Vertrauen sich an mich zu wenden. Die Antwort auf Ihre Frage ist leider nicht sehr erfreulich: in der Tat wird der Schutz unter der Richtlinie im März 2025 automatisch enden, und was danach passiert ist unklar.

Unter der Richtlinie müssen die EU-Mitgliedsstaaten es den Schutzsuchenden ermöglichen, einen Asylantrag zu stellen - das ist also eine Alternative, die aber auch keine Garantie für eine Bleibeerlaubnis bietet und teilweise weitere Jahre Unsicherheit bedeuten kann.

Momentan ist es auch (absurderweise) nicht möglich, von Schutz unter der Massenzustromrichtlinie zu einem Aufenthaltstitel unter der Richtlinie für langfristigen Aufenthalt (Long-term Residents Directive) zu wechseln.

Auch in den (abgeschlossenen) Verhandlungen zur Richtlinie für ein kombiniertes Verfahren für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (Single Permit Directive) konnten wir daran nichts ändern: Trotz großer Anstrengung meiner Fraktion zu dem Thema kann man weiterhin nicht von der Massenzustromrichtlinie direkt zu einem Aufenthaltstitel unter dieser Richtlinie wechseln.

Folglich bleibt leider nur abzuwarten, was genau dann nächstes Jahr passiert. Einzelne Mitgliedsstaaten können individuelle Lösungen anbieten (Einbürgerung o.Ä.) oder die EU-Kommission legt im besten Fall kurzfristig einen neuen Vorschlag vor. Hierfür wäre öffentlicher Druck sicherlich hilfreich. Der Integration ist die aktuelle Situation in der Tat nicht förderlich.

Danke für Ihren Einsatz und beste Grüße

Patrick Breyer