Kann man als Bürger die Europäische Union, oder die Europäische Kommission im Einzelfall nur wegen Schadenersatz verklagen wenn man zuvor eine NGO gründet?
Sehr geehrte Damen und Herren in der EU!
Kann man als Bürger die Europäische Union, oder die Europäische Kommission im Einzelfall nur wegen Schadenersatz verklagen, wenn man zuvor eine NGO gründet?
Mit freundlichem Gruß
Udo P..
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre E-Mail und das damit verbundene Vertrauen, sich an mich zu wenden.
Grundsätzlich kann eine Einzelperson gegen die Europäische Union oder eine ihrer Behörden oder Institutionen klagen bzw. Schadensersatz fordern, wenn
1) ein Schaden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden ist
2) durch eine rechtswidrige Handlung verursacht wurde
3) und ein direkter Zusammenhang besteht.
https://eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/glossary/actions-for-damages.html
Eine NGO müssen Sie dazu nicht gründen.
Da ich die Details ihres Falles nicht kenne und als Abgeordneter keine Rechtsberatung anbiete, kann ich Ihnen nur raten, sich an einen Fachanwalt zu wenden, der ihnen mit Sicherheit weiterhelfen wird können.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Patrick Breyer, MdEP