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Frage von Michaela B. •

Frage an Patrick Breyer von Michaela B. bezüglich Gesundheit

Welche Nachweise, Belege, Aufzeichnungen etc. haben Sie, die die Verhältnismäßigkeit des aktuellen polit. SARS-COV-2 Umgangs sowie die geplanten Änderungen/ Verschärfungen zugehöriger Gesetzesmaßnahmen stützen? Konkret bedeutet dies: Wonach sind die Maßnahmen 1. geeignet? Wonach sind sie 2. erforderlich; also das MILDESTE Mittel? Und 3. welche Argumente wurden schließlich bei der Prüfung von Verhältnismäßigkeit; im Sinne von Nutzen und Schaden gegenübergestellt? Denn der Nutzen soll den Schaden deutlich überwiegen! Danke

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrte Frau Borger,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertauen sich an mich zu wenden.

Die Antwort gibt hier die Wissenschaft, sie sollte maßgeblich für alle Maßnahmen der Regierung genutzt werden. Das öffnen, schließen, öffnen hat uns kein Stück weitergebracht. Und wurde genauso von der regierenden Politik am Anfang befürchtet und dann von unzureichenden Maßnahmen herbeigeführt.

Solange durch das Infektionsgeschehen besonders viele Menschen sterben oder Langzeit erkranken und solange die Intensivstationen samt Personal hoch belastet werden, können wir so nicht weiter machen. Wir sollten uns an der Wissenschaft orientieren.

_https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120731/Expertengruppe-fuer-NO-COVID-Strategie-gegen-Jojo-Lockdown_

Den Virus bekommen wir nur in den Griff, wenn wir starke Kontaktbeschränkungen und dazu vor allem geschlossene Schulen/Kitas und Büros/Industrie erlassen. Wenn die Inzidenzzahlen unter eine niedrige Marke sinkt, können wir besser zu einem normaleren Leben zurückkehren.

Wir müssen aber zuerst Vorsicht walten lassen, weil wir uns sonst weitere Mutationen heranzüchten, die das Infektionsgeschehen weiter befeuern könnten. Die dann sogar gefährlicher, und tödlicher werden könnten und gegen die uns die jetzigen Impfstoffe nicht mehr so gut oder gar nicht mehr schützen.

Zu weit gehen mir die Ausgangssperren, nur um verbotenen Veranstaltungen vorzubeugen. Das Verlassen der Wohnung als solches ist kein Risiko, dem begegnet werden müsste. Das Bundesverfassungsgericht wird wohl demnächst über die Verhältnismäßigkeit der Ausgangssperre entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Breyer, MdEP