Frage an Patrick Breyer von Keshav G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Breyer,
wäre es möglich, die Definition einer Familie in Deuschland auch bis zu den Eltern zu erweitern, damit die erwachsenen Ausländer ihren Eltern mitbringen können? Natürlich dürfen sie nicht eine große Belastung für das Sozialsystem sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Gokhale
Sehr geehrtr Herr Gokhale,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen sich an mich zu wenden.
Der Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen in die EU hat klare Regeln zum Kreis der Berechtigten. Wer nicht von der Familienzusammenführung profitiert, sind tatsächlich die Eltern volljähriger Kinder.
Eine Position meiner Fraktion Greens/EFA zu einer diesbezüglichen Erweiterung gibt es meines Wissens bisher nicht. Wir sind seit Jahren und damit beschäftigt, die Mitgliedsstaaten und die EU dazu zu drängen, die aktuell bestehenden Regeln einzuhalten – wir haben ein klares Umsetzungsdefizit an dieser Stelle. Meine Fraktion Greens/EFA Papier hat u.a. zu den Rechten von „migrant workers“ im Oktober 2020 ein Papier veröffentlicht, in dem die Stärkung ihrer Rechte beim Familiennachzug gefordert wird: _https://www.greens-efa.eu/en/article/document/the-crucial-role-of-third-country-migrant-workers-in-the-european-union-8867_
In der aktuellen politischen Lage ist nicht zu erwarten, dass der Familienbegriff ausgeweitet wird.
Dennoch gibt es im bereits im bestehenden System Möglichkeiten, dass volljährige Geflüchtete ihre Eltern im Härtefall (z.B. Pflegefälle) nachholen können. Generell gilt, dass i.d.R. die antragstellende Person in Deutschland für den Lebensunterhalt der Personen aufkommen muss, die sie nachholt.
Ich hoffe Ihre Frage damit wenigstens teilweise beantwortet zu haben.
Bleiben Sie gesund und herzliche Grüße
Patrick Breyer, MdEP