Frage an Patrick Breyer von Peter S. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Breyer,
am 19.10.20 habe ich in meiner Petition 1131/2020 eine fragwürdige Praxis der Bürgerbeauftragten beschrieben:
„Mit meiner Petition möchte ich erreichen, dass die Europäische Bürgerbeauftragte künftig Bürgerinnen und Bürgern den Rücken stärkt, die bei der EU-Kommission Beschwerde wegen mutmaßlich rechtswidriger staatlicher Beihilfen einlegen. Wer sicherstellen will, dass die Kommission einer solchen Beschwerde von Amts wegen nachgeht, muss erreichen, dass er als „Beteiligter“ eingestuft wird. Gegenwärtige Praxis der Kommission ist es, Beschwerdeführer abzuwimmeln, indem sie den Begriff „Beteiligter“ übermäßig restriktiv auslegt. Ein Beschwerdeführer, so die Kommission, müsse in Bezug auf seine Wettbewerbsposition am Markt betroffen sein, um Rechte als „Beteiligter“ geltend machen zu können. Damit werden den Bürgerinnen und Bürgern Mitwirkungsrechte versagt, wenn die strittige staatliche Beihilfe andere, womöglich sogar wichtigere Interessen berührt, wie Eigentumsrechte, ihre Gesundheit oder die Umwelt, in der sie leben. Das Sekretariat der Bürgerbeauftragten hat diese restriktive Praxis der Kommission wiederholt gebilligt, obwohl sie nicht im Einklang mit der Verordnung (EU) 2015/1589 und der einschlägigen Rechtsprechung steht.“
Am 10.2.21 wurde im EP-Petitionsportal folgende Zusammenfassung veröffentlicht:
"Der Petent möchte erreichen, dass BürgerInnen, die bei der Europäischen Kommission Beschwerde wegen mutmaßlicher rechtswidriger staatlicher Beihilfen einlegen, von der Europäischen Bürgerbeauftragten den Rücken gestärkt bekommen. Der Begriff des Beschwerdeführers würde derzeit von der Kommission zu restriktiv ausgelegt."
Warum wird die Petition so verkürzt, dass meine Argumentation nicht nachvollziehbar ist? Warum wird verschleiert, dass es auch um eine Kritik an der Praxis der Bürgerbeauftragten geht? Soll damit erschwert werden, dass die Petition Unterstützer findet?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr geehrter Herr Schönberger,
vielen Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Vertrauen sich an mich zu wenden.
Gewöhnlich ist das Verfahren im Umgang mit Petitionen im Europaparlament so, dass das Sekretariat des Petitionsausschusses bei der Bearbeitung der Petitionen und deren Upload auf das Portal die Petitionen zusammenfasst, ohne die ursprüngliche Petition zu veröffentlichen.
Allerdings wird der gesamte Inhalt der Petition vollständig in der Datenbank des EP gespeichert und ist dort verfügbar, so dass alle PETI-Abgeordneten und deren Mitarbeiter Zugriff zum Dokument haben.
Da bei der Zusammenfassung Ihr Anliegen nicht korrekt dargestellt wurde, können Sie sich mit der Bitte um Änderung, gerne auch mit eigenen Vorschlägen und in deutscher Sprache, an das PETI-Sekretariat wenden (peti-secretariat@europarl.europa.eu).
Wichtig ist, dass Sie bei der Kommunikation mit der PETI-Geschäftsstelle immer die Referenznummer ihrer Petition angeben.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.
Bleiben Sie gesund und beste Grüße
Patrick Breyer