Frage an Patrick Breyer von Achim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Patrick Breyer,
schönen Dank für Ihre rasche Antwort. Was mich nun mal interessieren würde wäre, Sie sprechen da das Fragerecht an, wen fragen Sie denn da und was passiert daraufhin? Was darf ich als politisch nicht so informierter Wähler unter legislativer Entschließung verstehen? Welche Mittel stehen Ihnen zur Verfügung um den Verantwortlichen Druck zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Achim Groß
Sehr geehrter Herr Groß,
Abgeordnete haben das Recht der EU-Kommission Fragen zu stellen. Ich möchte der Öffentlichkeit ein elektronisches Tool zur Verfügung stellen, um solche Anfragen anzuregen (wie "Open Antrag").
Mit einer Entschließung kann das EU-Parlament die EU-Kommission auffordern, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Bitte beachten Sie aber, dass im Bereich der steuerlichen Zusammenarbeit das Einstimmigkeitsprinzip gilt und bei Veto auch nur eines Mitgliedsstaats (z.B. Irland) eine gemeinsame Regelung nicht möglich ist.
Um Druck zu machen, können sich folgende Mittel anbieten: Zusammenarbeit mit NGOs, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Petitionen, Veranstaltungen, Zusammenarbeit mit Medien. Konkrete Schritte können überlegt werden, sobald die Zuständigkeitsverteilung und Ausschussmitgliedschaft feststeht, was aktuell noch aussteht.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Breyer