Frage an Patrick Breyer von Günther Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Breyer,
diese EU-Wahlen sind die vorerst letzten ohne Prozenthürde.
Frage:
Wenn es künftig um das Überspringen der 5 %-Hürde im Bund oder den Ländern geht ... würden Sie ein Bündnis aus "kleinen" Parteien befürworten, wenn:
1.
alle BündnisPartner so bleiben können, wie sie es möchten (also keine Verschmelzung stattfindet, sondern "nur" Kooperation auf Basis gemeinsamer Grundwerte erforderlich ist),
2.
es einen juristisch einwandfreien Weg gibt, mit einer "gemeinsamen Liste" zur Wahl anzutreten (also GG, PartG, BWahlG u. ä. Vorschriften berücksichtigt werden)
3.
die reelle Chance besteht, mit mindestens einem/einer Abgeordneten im Parlament vertreten zu sein (je nach Zuspruch/Wahlerfolg auch mehr) ?
Mit freundlichen Grüßen
G. Z.
Sehr geehrter Herr Z.,
eine Sperrklausel könnte frühestens zur Europawahl 2029 und maximal in
Höhe von 2% in Kraft gesetzt werden. Wir werden gerichtlich überprüfen
lassen, ob es überhaupt zulässig ist, auf diese Weise Wählerstimmen für
kleine Parteien massenhaft verfallen zu lassen.
Ziel der Piratenpartei muss es bei künftigen Europawahlen natürlich
sein, 2% und mehr der Wählerstimmen zu erhalten.
Eine gemeinsame Liste mehrerer Parteien ist nach deutschem Recht nicht
zulässig. Jede/r Kandidat/in muss bestätigen, dass sie/er nicht Mitglied
einer anderen Partei als derjenigen ist, welche die Liste eingereicht hat.
Weitere Informationen zu den Sperrklauselplänen finden Sie hier:
https://www.wahlrecht.de/ausland/europa-de.htm#sperrklausel
Mit freundlichem Gruß
Patrick Breyer