Wie und wann gedenken Sie und Ihre Partei die Besoldung der hessischen Beamten wieder verfassungsgemäß zu gestalten?
Sehr geehrter Herr Appel,
Mit dem Urteil des VGH Kassel vom 30.11.2021 (Az. 1 A 863/18) wurde der Großteil der hessischen Besoldung für Verfassungswidrig erklärt. Damit wird der Rechtsprechung des BVerfGE zum Besoldungsthematik gefolgt.
Wann und Wie gedenken Sie und Ihre Fraktion dies zu ändern?
Muss die hessische Beamtenschaft auf das Folgeurteil des BVerfGE warten, oder stellen Sie Recht und Gesetz vorher wieder her? Das Urteil des BVerfGE wird nicht von dem des VGH abweichen, ein weiteres Abwarten dient nur dazu die nicht verzinsten Nachzahlungen an die hessischen Beamten durch die Inflation massiv zu entwerten.
Auf die massiv gestiegenen Kosten und deren Folgen für Beamten des mittleren Dienstes gerade im Rhein-Main- Gebiet brauche ich wohl nicht weiter hinzuweisen.
Vorab vielen Dank.
Sehr geehrter Herr W.
als CDU halten wir es für erforderlich, im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2025 zusätzlich zu der regulären Umsetzung und Übernahme möglicher Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst weitere signifikante Verbesserungen vorzusehen.
Wir halten es für realistisch und werden darauf drängen, die Besoldungsreparatur in der nächsten Legislaturperiode vollständig abzuschließen.
Im Sinne einer amtsangemessenen Alimentierung und der Einhaltung der Abstandsgebote sollten auch die folgenden Schritte maßgeblich über lineare Erhöhungen des Grundgehaltes erfolgen. Dies schließt aber nicht aus, dass ebenfalls die Familienzuschläge und sonstige Unterstützungsleistungen des Landes im Sinne der Beamtinnen und Beamten zu evaluiert und angepasst werden.