
(...) Damit wird sichergestellt, dass Medikamente auf dem deutschen Markt vorhanden sind, die von der Wirkungsstärke und von der Wirkung getestet sind und die Sicherheit der Patienten gewährleisten. Diese Verordnung ist die Grundlage dafür, dass intensiv auf diesem Gebiet geforscht und weitere cannabishaltige Arzneimittel entwickelt werden können, damit diese zukünftig für weitere Indikationen zugelassen werden können und für die Therapie zur Verfügung stehen. Die Konkretisierung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegt dabei jedoch grundsätzlich bei der gemeinsamen Selbstverwaltung und damit beim sog. (...)