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Patricia Lips
CDU
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Frage von Jan W. •

Frage an Patricia Lips von Jan W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Lips,

das Thema in dem ich sie befragen möchte ist mir ein sehr persönliches Anliegen.
Meine Mutter war Krebs erkrankt, 2 Chemotherapien und sogar eine Strahlentherapie haben den Hirntumor nicht besiegen können.
Ihre Konstitution war zuletzt eine, die man allerhöchstens aus Zombiefilmen kennt. Sie war mit mitte 40 nichteinmal mehr in der lage alleine zu duschen, diesen schlimmen Zustand hatte sie den Therapien zu verdanken, wie die Ärzte bestätigten.
Cannabis, leider vom Schwarzmarkt, hatte ihr sehr geholfen.

In den letzten Jahren häufen sich die Studien, die immer weiter belegen, dass eine medizinische Verwendung von Cannabis nicht nur eine Alternative, sondern in vielen Fällen die beste Symptombehandlung für Patienten mit verschiedenen chronischen Leiden ist.
Etwa bei vielen Schmerzerkrankungen, als Appetitanreger in Chemotherapien uvm eignet sich Cannabis, so hat es die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, besser als alle anderen Medikamente.

Braucht nun ein Patient Cannabis(Nicht Cannabinol, dieses erreicht das Wirkungspotential nicht ansatzweiße), hat er einen schweren Kampf vor sich.
Selbst wenn Ärzte Cannabis verschreiben wollen, steht ein Gefecht mit der Bundesopiumstelle bevor, die immer erstmal unterstellt man wolle einfach nur High sein. Doch wie Finanziert man das als Patient?
Die Preise für Cannabis in Apotheken(~75-150€/5g) übersteigen die Schwarzmarktpreise(3-10€/g = 15-50€/5g) teilweise um mehrere 100%, Eigenanbau wird faktisch sogut wie nie genehmigt.
Krankenkassen haben die Kosten immer erst dann übernommen, wenn der Patient für genügend öffentlichen Aufruhr gesorgt hat.

Sie sehen also, es ist unheimlich schwer, dieses Medikament legal zu bekommen.

Gedenken sie sich dafür einzusetzen, dass Kranke für die Cannabis oft eine letzte Lebensverbesserung und damit Hoffnung bringt, in Zukunft dann Cannabis bekommen wenn sie es brauchen und nicht erst, wenn sie monatelang, ja sogar Jahre mit verschiedenen Instanzen gerungen haben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wölfelschneider,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihr Anliegen, schwerkranken Patientinnen und Patienten Zugang zu cannabishaltigen Fertigarzneimitteln zu ermöglichen, kann ich verstehen. Dennoch muss immer gewährleistet werden, dass kein Missbrauch möglich ist.

Mit der 25. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung wurden zunächst einmal die Voraussetzungen für den medizinischen Einsatz von zugelassenen Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis geschaffen. Damit wird sichergestellt, dass Medikamente auf dem deutschen Markt vorhanden sind, die von der Wirkungsstärke und von der Wirkung getestet sind und die Sicherheit der Patienten gewährleisten. Diese Verordnung ist die Grundlage dafür, dass intensiv auf diesem Gebiet geforscht und weitere cannabishaltige Arzneimittel entwickelt werden können, damit diese zukünftig für weitere Indikationen zugelassen werden können und für die Therapie zur Verfügung stehen. Die Konkretisierung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegt dabei jedoch grundsätzlich bei der gemeinsamen Selbstverwaltung und damit beim sog. Gemeinsamen Bundesausschuss.

Die Entscheidung über eine sog. zulassungsüberschreitende Anwendung von cannabishaltigen Arzneimitteln in einem Ausnahmefall, bei welchen keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten bestehen, trifft der behandelnde Arzt. Sofern auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg erzielt werden kann, besteht auch ein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Hier ist eine Prüfung im Einzelfall durch den medizinischen Dienst der Kasse erforderlich.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt, habe ich Ihren Fall unserer zuständigen Fraktionsarbeitsgruppe Gesundheit auch zur Kenntnis gegeben, um noch einmal für das Thema zu sensibilisieren. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiter helfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Patricia Lips

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