Frage an Patricia Lips von Heiko K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Lips,
ich habe vor vielen Monaten die Diskussion im Bundesrat über den Richtervorbehalt bei der Anordnung von Blutentnahmen im Strafverfahren verfolgt. Dort wurde beschlossen, dass man die Anordnungskompetenz auf die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, sprich die Polizeibeamten, übertragen will. Seitdem ist aber nichts passiert. Wie ist hier der Sachstand?
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Kredel
Sehr geehrter Herr Kredel,
vielen Dank für Ihre Frage. Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf des Bundesrates zur Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben konnte im Bundestag keine Mehrheit finden und ist deshalb nach Ablauf der Wahlperiode erledigt. Er kann aufgrund des Grundsatzes der sachlichen Diskontinuität vom neuen 18. Deutschen Bundestag nicht mehr beraten werden.
Die Unionsfraktion ist gegenüber einer Neuregelung der Anordnungskompetenz immer aufgeschlossen gewesen und unterstützt das Anliegen, in dieser Wahlperiode zu einer Regelung zu kommen, mit der der Aufwand bei der Anordnung von Blutentnahmen im Sinne der Effektivität der Strafverfolgung gemindert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Patricia Lips