Wie stehen Sie zur Verpflichtung Ihre Wähler vollumfänglich zu vertreten?
Sie sagen: "Im Bereich der Lobbykontakte haben wir kürzlich eine Neuregelung zur Registrierung von Lobbyisten erreicht; darüber hinaus halte ich eine minutiöse Nachweispflicht für alle Gesprächskontakte weder für sachdienlich noch im Hinblick auf die Abgrenzung zu allgemeinen politischen Gesprächskontakten für praktikabel."
Da Sie Falle einer Wahl, laut Gesetz verpflichtet sind die Wähler und die hierzulande lebenden Menschen zu vertreten, verstehe ich nicht, was Sie mit "nicht praktikabel" meinen.
Wenn Sie ausschließlich die Interessen der hier lebenden Menschen vertreten möchten, dann liegt es genau im Interesse dieser Menschen, wie Sie dies tun und wer versucht Einfluss auf Ihre Meinung zu nehmen.
Am Reichstag steht immer noch "...dem deutschen Volke" und nicht dem Lobbyisten, nicht der Wirtschaft, oder sonstigen Interessen. Heißt, als Vertreter des Volkes sind Sie ausschließlich jedem verpflichtet, der hier lebt? Zumindest solange man uns einredet, dass hier Demokratie herrscht...
Sehr geehrter Herr R.,
selbstverständlich vertrete ich meine Wähler aus meinem Wahlkreis und dies seit 19 Jahren idR direkt gewählt.
Dies hat nichts mit meiner Haltung zum Transparenzregister zu tun, welches ich ja ausdrücklich befürworte.
Der persönliche Austausch ist für mich als Kern meiner Abgeordnetentätigkeit essentiell, und dazu gehört auch die Möglichkeit zu einem direkten Zugang zu meiner Person und der Schutz der persönlichen Sphäre des Gesprächspartners.
Jeder kann sich einen Eindruck von meinen Aktivitäten und Terminen in den sozialen Medien machen und mich persönlich ansprechen.
Eine Rechtfertigung meiner persönlichen Begegnungen und öffentliche Dokumentation darüber hinaus lehne ich jedoch ab. Dies verletzt die Vertraulichkeit der Kontakte und ist nach meiner Auffassung auch nicht praktikabel.
Lobbyismus bedeutet im Übrigen Interessenvertretung gleich welcher Interessen. Es geht also nicht nur um die Wirtschaft, sondern auch um soziale Einrichtungen, Verbände, Sportorganisationen, Umweltgruppen etc. Und der Austausch mit allen genannten Gruppen ist für meine Arbeit wichtig und nicht pauschal als Beeinflussung durch Lobbyisten abzulehnen.
Wie sollen hier zudem Grenzen der Veröffentlichung gezogen werden? Zum Beispiel: Jeder Unternehmensbesuch im Wahlkreis, beim Handwerker, Landwirt oder Mittelständler fiele dann unter die Rubrik Wirtschaftslobby. Wenn mich mein örtlicher Pfarrer zum Thema Sterbehilfe anspricht, ist dies dann ein meldepflichtiger Termin mit der katholischen Kirche? Fällt ein Gespräch mit Bürgern zu ihren örtlichen Energieprojekten unter die Kategorie „Lobby Erneuerbare Energien“?
Transparenz ist wichtig, darf aber nicht die Vertraulichkeit der persönlichen Begegnung vereiteln.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Beweggründe näher bringen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Patricia Lips