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Patricia Lips
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Frage von Dr.Dietrich S. •

Wie stehen Sie zur assistierten Sterbehilfe und einer Regelung, wie sie in der Schweiz gilt?

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Sehr geehrter Herr Dr. S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe im Jahre 2015 den fraktionsübergreifenden Antrag meines hessischen Kollegen Michael Brand unterstützt, der schließlich mehrheitlich vom Bundestag verabschiedet wurde und im Kern die geschäftsmäßige und wiederholte Sterbehilfe unter Strafe stellte.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung in der Form im Jahre 2020 aufgehoben, so dass eine gesetzliche Neuregelung erforderlich wurde.

Im April haben wir in einer sog. Orientierungsdebatte im Bundestag über die Möglichkeiten einer Neuregelung debattiert. Für mich sollte es dabei bleiben, die geschäftsmäßige (!) Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu belassen, so wie der Bundestag es schon im Jahr 2015 beschlossen hatte, und die Regelung entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzupassen. Nach meiner Auffassung sollte der Gesetzgeber v.a. seinem Schutzauftrag nachkommen; Beratungen zu Alternativen zum Sterbewunsch halte ich dabei für besonders wichtig.

Wir werden nach meiner Überzeugung zu einer rechtlichen Lösung kommen müssen, die darlegt, in welchen engen Grenzen die Hilfe zum Suizid hierzulande in Einzelfällen gem. dem Verfassungsgerichtsurteil möglich sein kann. Vor allem aber müssen wir durch bessere Therapieangebote und Palliativmedizin erreichen, dass die Sterbehilfe eine Ausnahme bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Patricia Lips

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