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Patricia Lips
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Frage von Michael V. •

Wie stehen Sie zum Thema Briefkastenwerbung? Meiner Meinung nach sollte Werbung nur dort zugelassen sein, wo auf dem Briefkasten "Werbung, ja bitte" vermerkt ist.

Damit ließen sich unmengen CO2 einsparen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr V.,

danke für Ihre Frage.

Zur aktuellen Rechtslage: Briefkastenwerbung ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es handelt sich um eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), was dann der Fall ist, wenn der Empfänger durch einen Hinweis auf seinem Briefkasten sich dies ausdrücklich verbeten hat.

Diese wettbewerbsrechtliche Regelung halte ich auch für richtig, da es zunächst ein legitimes Interesse der Konsumenten an einer bequemen Information über Angebote und natürlich auch ein entsprechendes Interesse der Werbenden gibt. Es ist für den Konsumenten aber auch ein Leichtes, unerwünschte Werbung durch einen kurzen Hinweis abzustellen mit „Werbung, nein Danke“.

Auch wenn ich Sie mit meinen Zeilen vielleicht nicht gänzlich überzeugen kann: Wir sollten in einer freiheitlichen Gesellschaft zumindest nicht das Verhältnis von Erlaubnis und Verbot in unserem Alltag grundlegend umkehren.

Mit freundlichen Grüßen,

Patricia Lips

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