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Patricia Lips
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Frage von Hans H. •

Der §43a SGB XI verhindert, dass behinderte Menschen in Wohnheimen keinen vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Werden Sie sich im neuen Parlament für die Abschaffung einsetzen?

Sehr geehrte Frau Lips, als Vater eines behinderten Sohns haben ich erlebt, wie ältere behinderte Menschen, nachdem sie zum Pflegefall wurden, aus Behinderteneinrichtungen in Pflegeheime umziehen mussten, weil dort die Pflegeversicherung die volle Leistung erbringen darf. In Wohneinrichtungen für behinderte Menschen, dürfen nur Leistungen in Höhe von 266 Euro erbracht werden. Dies ist keine Gleichbehandlung, denn behinderte Menschen haben oftmals auch ihren Beitrag in die Pflegekasse geleistet.
Die Abschaffung des §43a SGB 11 ist daher überfällig.
Mit freundlichen Grüßen
Hans H.
 

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

in Ihrer Mail sprechen Sie sich für die Aufhebung der bisherigen Deckelung der Kosten für Pflegeleistungen auch in den sog. besonderen Wohnformen aus. Ihre Forderung verstehe ich vom Grundsatz her und aus Ihrer persönlichen Schilderung gut.

Eine Reform des § 43 a SGB XI betrifft zahlreiche sehr strittige Fragen der Zuständigkeit verschiedener Träger und v.a. der Finanzierung durch Bund und Länder. Das Verhältnis zwischen Eingliederungshilfe und Pflege in besonderen Wohnformen stellt insofern eine der Schnittstellen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes dar, die zu prüfen sein werden. Ziel sollen aus unserer Sicht integrierte „Leistungen aus einer Hand“ für den Bürger sein.

Freundliche Grüße

Patricia Lips

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