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Patricia Lips
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Frage von Marco N. •

Frage an Patricia Lips von Marco N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Lips,

ich habe eine Frage, die viele Leute aus meinem Umfeld und mich brennend interessieren. Der Steuerliche Unterschied zw. Diesel- und Benzinfahrzeugen. Inwiefern wird dieser Unterschied vom Gesetzgeber begründet? Auch Ihnen dürfte aufgefallen sein, das an vielen Tankstellen der Unterschied zw Benzin und Diesel, stellenweise nur noch 1,5Ct beträgt. Sollte nun die Begründung des Steuerlichen Unterschiedes zw Benzin und Diesel Fahrzeugen der niedrigere Dieselpreis sein, dann sehe ich diesen Unterschied als nicht mehr gerechtfertigt an! Bsp.: 1,7l Hubraum und EURO 4 Schadstoffnorm. Für einen Ottomotor dieser Klasse Haben Sie einen Steuersatz von 6,75€ und 114,00€ im Jahr, Bei einem Dieselmotor der gleichen Klasse einen Steuersatz von 16,64€ und 282,00€ Jahresbeitrag. Das ist das Doppelte!!! Wie sollten wir Dieselfahrer diesen Unterschied wieder "rein bekommen"? Sparsam fahren oder weniger Tanken? Haben wir nicht das gleiche Recht wie Benzinfahrer? Ich erspare Ihnen die Rechnung wie viel wir fahren müssten damit sich der Steuernachteil wieder ausgleicht.
Was können Sie oder wir(Dieselfahrer) tun, damit mehr Gerechtigkeit in der KFZ-Steuer herrscht?

mfg

M.N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Erklärung der unterschiedlichen Steuersätze für Kfz mit Diesel und mit Ottomotor möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Steuersätze für Pkw mit Dieselmotoren inzwischen je angefangene 100 ccm Hubraum insgesamt 12,22 € höher sind als für Pkw mit Ottomotor. Seit dem 1.7.1997 beträgt der Unterschied für Pkw, die mindestens die Euro2-Norm einhalten, insgesamt 8,69 €.

Diese unterschiedliche Besteuerung von Diesel- und Benziner-Kfz erklärt sich aus der differenzierten Belastung durch die Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer). Die Mineralölsteuer wurde vor einigen Jahren mehrfach unterschiedlich stark angehoben. Die Erhöhung fiel dabei für Dieselkraftstoff deutlich geringer aus als für Otto-Kraftstoff. Die höhere Mineralölsteuer für Otto-Kraftstoff hätte im Ergebnis zu einem nicht vertretbaren Steuervorteil für Pkw mit Dieselmotor geführt. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen war es daher erforderlich, einen steuerlichen Belastungsausgleich herzustellen.

Die um jeweils 8,69 € bzw. 12,22 € höheren Steuersätze der Kfz-Steuer für Pkw mit Dieselmotor gleichen dabei die gegenüber Ottokraftstoff geringere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff pauschaliert aus. Die Ausgleichsbeträge ergaben sich jeweils aus durchschnittlichen Vergleichsberechnungen. In dieser Besteuerung liegt keine Wertung, welche Motorentechnik für Umwelt- und Klimaschutz von größerer Bedeutung ist.

Als Verbraucher können Sie aber trotz der Unterschiede bei der Energiesteuer bei den Kraftstoffpreisen an den Tankstellen zur Zeit eine Annäherung der Preise feststellen - darauf haben Sie zu Recht hingewiesen -; aktuell liegt die Differenz bei ca. 10 Cent / Liter. Diese Annäherung der Kraftstoffpreise zwischen Diesel und Benzin ist dabei aber allein wettbewerbsbedingt, der Unterschied in der energiesteuerlichen Belastung liegt nach wie vor bei 18 Cent pro Liter. Insofern sind allein die Preisbildungsprozesse am Markt hierfür ausschlaggebend, nicht aber der Staat als Steuergesetzgeber.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Patricia Lips MdB

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