Frage an Patricia Lips von Heidemarie S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Lips,
erst einmal vielen Dank für die Beantwortung meines letzten Beitrages.
Als ich jetzt lesen musste, dass 3 Terrorverdächtige aus Göttingen, bei denen man genug Material zum Bombenbau gefunden hat, IS Fahnen usw. und man sie wieder laufen lassen musste, weil die Gesetze nicht ausreichen, um sie festzusetzen, wurde mir ganz mulmig.
Ich frage mich da als politisch interessierte Frau, ob es nicht an der Zeit wäre, nach so langer Zeit das Grundgesetz der heutigen Zeit anzupassen.
Als das Grundgesetz geschrieben wurde, kannte man noch kein Terrorismus, keine
Cyber Kriminalität usw.
Die Zeiten haben sich arg gewandelt in den letzten Jahren und das nicht zum guten.
Ich bin froh, dass wir in so einer Demokratie wie Deutschland leben, was besseres gibt es nicht.
Aber heißt das gleichzeitig, dass wir in Kauf nehmen müssen, dass Menschen in die Luft gesprengt werden, weil man die Täter, aufgrund der Gesetzeslage vorher nicht dingfest machen konnte ?
Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung hier Handlungsbedarf sieht ?
Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Stachowski
Sehr geehrte Frau Stachowski,
vielen Dank für Ihre erneute Frage.
Ihre Sorgen um die Sicherheit in unserem Land verstehe ich sehr gut. Der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus ist eine große, weltweite Aufgabe.
Hier haben wir zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger zahlreiche polizeiliche Maßnahmen ergriffen, die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern und darüber hinaus intensiviert.
Die Haushaltsmittel für die innere Sicherheit werden vom Bund um zusätzliche 1,9 Mrd von 2017 bis 2020 aufgestockt; allein die Bundespolizei erhält von 2015 bis 2020 7.500 neue Stellen, das Bundeskriminalamt 1.300. Einen weiteren Schwerpunkt wird die Bekämpfung der Cyber-Kriminalität bilden.
Darüber hinaus wird nun gesetzlich geregelt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusätzliche Befugnisse bekommt, um die Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden festzustellen, wenn diese Menschen keine gültigen Ausweispapiere haben. Die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern kann verlangt, und sie können ausgewertet werden.
Erst kürzlich haben sich Bundesregierung und Länder auf ein Paket von 15 weiteren Maßnahmen v.a. zur Verbesserung der Durchsetzung der Ausreisepflicht geeinigt. Die Bundesregierung hat das entsprechende Gesetzespaket diese Woche auf den Weg gebracht.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern erleichtert werden. Das Gesetz sieht außerdem Regelungen für solche vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer vor, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder für die innere Sicherheit ausgeht. Diese Personen können leichter in Abschiebehaft genommen werden oder vor ihrer Abschiebung besser überwacht werden. Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, dann können diese Gefährder verpflichtet werden, eine elektronische Fußfessel zu tragen.
Das Asylrecht unseres Grundgesetzes halte ich dennoch aus humanitären und historischen Gründen für richtig; wir müssen und wollen wirklich bedrohten und verfolgten Menschen Zuflucht gewähren. Zudem bedürfte es für Grundgesetzänderungen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat, die wir faktisch nicht haben.
Gleichwohl müssen wir die Zuwanderung von nicht-asylberechtigen Flüchtlingen unterbinden und abgelehnte Asylbewerber konsequent zurückführen.
Dies ist unabdingbar für die Akzeptanz unserer Bevölkerung für die humanitäre Hilfe für die wirklich Bedrohten.
Aber eine 100%-ige Sicherheit kann es leider nicht geben. Wir wollen und werden aber unsere Freiheit und unsere Art zu leben nicht dem Terror opfern.
Danke für Ihre Zuschrift und beste Grüße,
Patricia Lips