Frage an Patricia Lips von Heidemarie S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lips,
in der Süddeutschen Zeitung war im Januar ein Bericht, dass 420.000 EU Bürger Sozialhilfe beziehen.
Viele von ihnen kommen aus Bulgarien und Rumänien.
Das Problem dürfte wachsen durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom Dez.l.Jahres.
Die Juristen sprechen allen EU Zuwanderern nach 6 Monaten Sozialhilfe zu, egal ob sie hier nach Arbeit suchen oder nicht.
Die Zuwanderung dürfte durch so ein Urteil noch wachsen.
Wer soll das alles in Zukunft finanzieren ?
Andere EU Länder sind da nicht so großzügig.
Nur mal so als Vergleich, in Rumänien gibt es für das 2. Kind 24,-- Euro Kindergeld.
Hier bekommen Rumänen und Bulgaren, etc. für ihre Kinder, die sogar in der Heimat geblieben sind, das gleiche Kindergeld wie es bei uns üblich ist.
Mich würde interessieren, was die CDU gedenkt zu tun, um so einen Zuzug in die Sozialsysteme zu dezimieren.
Wäre es nicht sinnvoll, sich in allen EU Staaten auf einen einheitlichen Standard zu einigen?
Mfg.
Heidi Stachowski
Sehr geehrte Frau Stachowski,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie sprechen zu Recht ein großes Problem an, nämlich den Sozialmissbrauch innerhalb der EU. Die unionsgeführte Bundesregierung sieht dies ebenso, daher wurden entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, um hier –auch ganz im Sinne Ihrer Eingabe- Abhilfe zu schaffen:
Zunächst hat der Bundestag Ende letzten Jahres als Reaktion auf die von Ihnen zitierte Rechtsprechung Klarstellungen zur Sozialhilfe und Leistungsausschlüsse insbes. für EU-Bürger beschlossen, um diesem Missbrauch entgegen zu wirken.
Mit der Neuregelung wird nun der Bezug von Sozialhilfe ohne vorherige Beschäftigung in den ersten 5 Jahren ausgeschlossen, um zu verhindern, dass EU-Ausländer wegen hierzulande höherer Sozialleistungen nach Deutschland kommen oder diese bereits während der Arbeitssuche beanspruchen können.
Darüber hinaus hat Bundesfinanzminister Schäuble erst Ende letzter Woche Eckpunkte eines Gesetzentwurfs zur Kürzung des Kindergeldes für EU-Ausländer vorgelegt. Bisher konnten EU-Bürger auch für ihre in der Heimat lebenden Kinder den vollen Kindergeldsatz in Deutschland erhalten. Künftig sollen sich diese Leistungen an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten im Heimatland orientieren.
Allerdings müsste dazu auch EU-Recht entspr. geändert werden. Hier müssen wir noch dringend Überzeugungsarbeit leisten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen dennoch aktuell weiter helfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Patricia Lips