Portrait von Patricia Lips
Patricia Lips
CDU
100 %
13 / 13 Fragen beantwortet
Frage von Yanni M. •

Frage an Patricia Lips von Yanni M.

Sehr geehrte Frau Lips,

wie ich Abgeordnetenwatch entnehmen konnte, haben sie bislang zum Thema "Fracking Verbot in Deutschland" noch keine Stellung genommen. Da ich mir als Mutter für meine Kinder erhoffe, daß sie eine schöne und nicht verseuchte Natur genießen können werden, macht es mir Bauchschmerzen wenn ich mitbekomme, dass es sogar auf deutschem Boden möglich sein soll Fracking zu betreiben. Greenpeace hat bereits auf die ernstzunehmenden Risiken hingewiesen und ich finde man sollte weltweit für ein Frackingverbot sorgen.

Wie stehen Sie zu dem Thema im Allgemeinen und zu einem Verbot in Deutschland ganz speziell?

Mit freundlichen Grüßen,
Yanni Mönch

Portrait von Patricia Lips
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Mönch,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Beantwortung von Anfragen von Bürgern aus meinem Wahlkreis ist mir sehr wichtig. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass für mich individuelle Eingaben von Bürgern (auch über abgeordnetenwatch) eine höhere Priorität haben als die Stellungnahme zu Massenpetitionen und Kampagnen in entsprechenden Petitions- und anderen Portalen.

Darüber hinaus halte ich bei dieser neuen Funktion des Forums abgeordnetenwatch, in der Abgeordnete aufgefordert werden, zu Petitionen aus dem Portal "change.org" Stellung zu nehmen, die Beschränkung auf eine dafür/dagegen-Antwortoption, ergänzt um einen kurzen Stellungnahmetext, nicht für sachgerecht.

Als langjähriges ehemaliges Mitglied des Petitionsausschusses weiß ich zudem um die sorgfältige Bearbeitung der an den Deutschen Bundestag gerichteten Petitionen und kann die ordnungsgemäße Einreichung von Petitionen beim Parlament (die auch sehr einfach und online erfolgen kann) gegenüber der Teilnahme an Kampagnen auf diversen Petitionsplattformen nur empfehlen.

Gleichwohl will ich aber zu Ihren Fragen gerne kurz Stellung nehmen:

Ihre Sorgen verstehe ich gut; auch für mich ist es sehr wichtig, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf.

Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf eingebracht, der in Kürze im Bundestag abgeschlossen werden soll und ein umfangreiches Regelungspaket für die Genehmigung von Fracking enthält. Dieses berücksichtigt die berechtigten Einwände zur Umwelt- und Gesundheitsgefährdung und verschärft die bereits bestehenden sehr strengen Umwelt-und Wasserschutzvorgaben nochmals erheblich. Dieser Gesetzesvorschlag findet auch meine Zustimmung.

Ein strikter und klarer Rechtsrahmen ist in jedem Fall erforderlich, denn bisher sind nach der gegenwärtigen Rechtslage unkonventionelles genauso wie konventionelles Fracking grundsätzlich erlaubt.

Lassen Sie mich im Überblick nur einige Aspekte der angestrebten Regulierung nennen:

-In besonders schützenswerten Gebieten wie Wasserschutz- und Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen, Talsperren, Seen, aus denen Wasser gewonnen wird, in Naturschutzgebieten und Nationalparks etc. wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen.

-Das sog. unkonventionelle Fracking (im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein) zu wirtschaftlichen Zwecken wird verboten.

-Für das sog. konventionelle Fracking, das zur Erdgasgewinnung in Sandgestein eingesetzt und in Deutschland bereits seit Anfang der 1960er Jahre durchgeführt wird und rund ein Drittel der heimischen Erdgasförderung darstellt, soll ein strenges und transparentes Schutzregime eingeführt werden, das für alle Frack-Vorgänge und auch für den Umgang mit dem Flowback- und Lagerstättenwasser gilt.

-Es soll zudem eine Beweislastumkehr eingeführt werden; dies bedeutet: Bei Bergschäden, die auf Frack-Vorgänge oder andere Tiefbohrungen zurückzufuhren sein könnten, müssen zukünftig nicht mehr die Bürger diesen Zusammenhang beweisen, sondern die Unternehmen müssen nachweisen, dass z. B. ein Erdbeben nicht auf Frack-Aktivitäten zurückzufuhren ist.

Insgesamt soll durch all die genannten Maßnahmen das konventionelle Fracking einen strengen und transparenten Rechtsrahmen erhalten. Gleichsam wird das unkonventionelle Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken bis auf weiteres verboten, wobei unklar ist, ob diese Technologie jemals umweltverträglich möglich und damit in Deutschland zulässig und bedarfsgerecht umsetzbar sein wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Erläuterungen weiter helfen, und sende Ihnen herzliche Grüße,

Patricia Lips

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Patricia Lips
Patricia Lips
CDU