Frage an Patricia Lips von Sandy N. bezüglich Soziale Sicherung
Ich hätte mal gerne gewusst wie Sie zu dem Kifög Gesetzesentwurf für 2014 stehen. Ich höre die ganze Zeit wie schlecht es sein soll, arbeite selber im Anerkennungsjahr zur Erzieherin. Es soll mehr Kinder zu beteuen sein mit weniger Fachpersonal etc., keine Vor und Nachbereitungszeit, weniger Öffnungsmöglichkeit.
Ich bin für gut Ausgebildetes Personal, aber auch dafür Menschen die in den Beruf ohne Ausbildung arbeiten wollen eine Chance zu geben. Wieviel kommen durch das Arbeiten in anderen Berufe auf die Idee sich nochmal neu Asubilden zulassen.Ich bin für Kindergärten mit guten Angeleitetes Personal. Was ich halt schon nicht schön finde ist, wenn echt wenigers Personal mehr Kindern betreuen soll. So Ist die individuelle Betreuung der Kinder nicht möglich. Ich bin für die Unterstützung in den Familien und Kinderbetreuung bis 3 Jahre bei der Mutter/Familie zuhause auch finanziell zu unterstützen, so auch Eltern selber in Erziehungsfragen und Ehefragen zu unterstützen und vor Ort pädagogisch Hilfe anzubieten. Das ist meine Vision gesunde Familien zu schaffen in dem man nicht die Kinder weg in Einrichtungen steckt, außer ab einen Alter wo es für die Entwicklung wichtiger ist sozialen Kontakt zu haben und auszubauen. Wo dann Einrichtung auch gut sind und hilfreich sind. Meine Grundlage ist gesunde Ehen und Beziehungen um gesunde Familien für die Erziehung der Kinder zu fördern. Sicher geborgene Kinder werden zu sicher geborgenen stabilen Persönlichkeiten um wiederum eine gesellschaft sicher und stabil zu beeinflussen.
Mein Anliegen ist es mal ihre Meinung zu hören was genau mit dem Kifög ihrerseits erreicht werden soll.
Vielen Dank
S.Nodes
Sehr geehrte Frau Nodes,
zunächst einmal bitte ich die verspätete Antwort zu entschuldigen, jedoch bedurfte die Antwort auf Ihre Anfrage, welche sich auf ein Landesgesetz bezieht, weiterer Recherche. Das Kinderförderungsgesetz des Bundes, welches bereits seit dem 16. Dezember 2008 in Kraft ist, ist ein zentraler Baustein beim Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Angesichts des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen soll es sowohl den quantitativen als auch den qualitativen Ausbau des Betreuungsangebots beschleunigen. Nach der Ausbauphase ab August 2013 soll es dann für alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz geben. Für die inhaltliche Ausgestaltung des Ausbaus sind jedoch die Länder und Kommunen selbst verantwortlich. Ich gehe daher davon aus, dass Ihre Anfrage eher auf das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKifög) abzielt, welches am 1. Januar 2014 in Kraft treten soll und von der hessischen Landesregierung und den Kollegen des Hessischen Landtags erarbeitet wurde. Doch hier kann ich Sie beruhigen: Im Rahmen des HessKifög sind weder eine Erhöhung der Gruppengrößen noch eine Kürzung des Fachpersonals oder engere Öffnungszeiten geplant. Das Gegenteil ist der Fall: Hinsichtlich der Gruppengrößen werden lediglich Eckwerte im Gesetz geregelt (§25d). Für Kindergartengruppen (das heißt für Kinder ab drei Jahren) bleibt die Anzahl unverändert bei maximal 25 Kindern. Diese Zahl reduziert sich bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, je nachdem, ob es sich um ein Kind zwischen dem ersten und zweiten oder dem zweiten und dritten Lebensjahr handelt, um den Faktor 2,5 bzw. 1,5. Ein einjähriges Kind zählt somit künftig das zweieinhalbfache eines dreijährigen Kindes, da es intensiver betreut werden muss. Folglich hätte eine Erzieherin einer gemischten Gruppe mit beispielsweise drei Kindern bis zu zwei Jahren, fünf Kindern zwischen zwei und drei Jahren und zehn Kindern über drei Jahren künftig 18 statt 25 Kinder zu betreuen (3*2,5+5*1,5*+10=25). Gleiches gilt für die neue Regelung der Fachkraft-Kind-Relation, welche mit Hilfe eines Fachkraftfaktors berechnet wird und das Ergebnis der Umrechnung des bisherigen Personalschlüssels auf das einzelne Kind ist. Hieraus ergibt sich, dass sich der Fachkraftbedarf künftig erhöht, je größer eine Gruppe ist. Des Weiteren ist mit dem HessKifög nun auch der Einsatz so genannter „fachfremder Personen“ als Fachkräfte zur Mitarbeit in einer Betreuungseinrichtung (nicht aber zur alleinigen Leitung einer Gruppe) möglich. Bei diesen kann es sich beispielweise um Diplom-Pädagogen, Krankenpfleger oder Psychologen handeln, die aber gewisse Mindestanforderungen wie beispielsweise einen mittleren Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Fachschulausbildung erfüllen müssen. Ich bitte hierbei um Verständnis, dass diese Mindestanforderungen notwendig sind und die Betreuung von Kleinstkindern aus qualitativen Gesichtspunkten nicht gänzlich für ungeschultes Personal geöffnet werden kann. Was die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen betrifft, so werden diese ausdrücklich nicht durch das HessKifög geregelt. Jeder Träger entscheidet hier im Rahmen seiner Organisationshoheit selbstständig darüber, wie er die Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung anhand des Bedarfs vor Ort ausrichtet. All diese Maßnahmen und der generelle Ausbau des Betreuungsangebots machen Eltern ein Angebot, welches genutzt werden kann, aber nicht genutzt werden muss. Es schafft daher eine Wahlmöglichkeit und fördert die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für berufstätige Eltern. Jeder kann daher selbst entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt ist, das eigene Kind in eine Betreuungseinrichtung zu geben. Wir als Gesetzgeber eröffnen mit dem Kifög und dem HessKifög lediglich die Möglichkeit dazu.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den vorangegangenen Ausführungen meinen
Standpunkt näher erläutern, und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips