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Patricia Lips
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Frage von Werner K. •

Frage an Patricia Lips von Werner K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Lips,

mehr als 100 Milliarden Euro Schwarzgeld deutscher Staatsbürger/innen liegen auf Schweizer Konten. Jetzt will die Bundesregierung diesen Steuerbetrug durch ein Abkommen mit der Schweiz nachträglich legalisieren. Steuerbetrüger blieben anonym und kämen billig davon.
Mit dem Abkommen würden die Bemühungen der EU für mehr Steuergerechtigkeit durch einen automatischen Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden unterlaufen.

Wie stehen Sie persönlich zu diesem Sachverhalt und wie werden Sie sich in Abstimmungen verhalten?

Mit freundlichen Grüßen,
Werner Klinger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klinger,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen mit der
Schweiz.
Die Schweiz ist kein Mitgliedsland der EU und damit völlig souverän in ihren Entscheidungen über Steuerabkommen, insoweit es einen automatischen Informationsaustausch der EU unter nationalen Steuerbehörden betrifft. In der Vergangenheit war das Land nicht bereit, unter Wahrung des Bankgeheimnisses deutsche Steuersünder zu benennen oder mit deutschen Behörden voll umfänglich zusammen zu arbeiten. Die Regierung unter Gerhard Schröder hatte deshalb vor einigen Jahren versucht, mit einer 100%-igen Steueramnestie deutsche Steuersünder zur Rückkehr zu bewegen. Selbst dies hatte keinen Erfolg.
In den vergangenen Jahren tauchten dann die „Steuer-CDs“ auf. Unabhängig davon, dass der Ankauf von gestohlener Ware durch ein Land von vielen Fachleuten für sehr fragwürdig gehalten wird, ist auch hier der Erfolg überschaubar, betrachtet man im Gegenzug den personellen und sachlichen Aufwand der Auswertung. Überdies bestimmt der Zufall, ob CDs angeboten werden oder nicht.
Deshalb war es der Bundesregierung wichtig, zu einem dauerhaften Abkommen zu gelangen, mit welchem beide Vertragspartner - auch unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Maximalforderungen - zu einem tragbaren Kompromiss kommen.
Ohne das Abkommen bleiben die allermeisten Steuerbetrüger im übrigen nach wie vor anonym, es sei denn, sie tauchen zufällig auf den benannten CDs auf, und kommen jetzt mit „0“-Zahlung davon. Auch das kann nicht gerecht sein.
Das Abkommen sah nun vor: Eine Einmalzahlung für die Vergangenheit in der Summe in Höhe von rd. 10 Mrd.€ (Sätze zw. 21-41% je nach Haltedauer und Umfang des betroffenen Kapitalvermögens). Auf die Zukunft sollten unmittelbar durch eine Abgeltungssteuer identisch mit der in Deutschland geltenden Höhe Kapitalerträge automatisch nach Deutschland fließen. Parallel wurde ein erweiterter Informationsaustausch vereinbart. Ich halte das Abkommen für sachgerecht und habe es daher auch unterstützt. Nach dem Scheitern des Abkommens im Bundesrat hat die Schweiz weitere Verhandlungen auf das sprichwörtliche „Eis“ gelegt. Ich verstehe das Gefühl vieler Bürger, dass durch die Anonymität von Steuersündern das Gerechtigkeitsgefühl angesprochen wird, wie es auch in Ihrem Schreiben ebenfalls zum Ausdruck kommt. Allerdings bin ich schon der Überzeugung, dass auf die Zukunft eine Anlage in der Schweiz für viele durch das Abkommen deutlich unattraktiver geworden wäre, ganz unabhängig von den gesicherten Milliardenbeträgen jetzt und in der Zukunft für Projekte in unserem Land.

Herzliche Grüße,
Patricia Lips

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