Frage an Patricia Lips von Martin M. bezüglich Recht
Schönen Dank für Ihre schnelle Antwort. Darf ich daraus entnehmen, daß Papst Benedikt 2 Staatsbürgerschaften haben darf, was seit 2001 den türkischstämmigen Mitbürgern verwehrt ist ?
Sehr geehrter Herr Mürb, die Staatsbürgerschaft
des Vatikan wird immer nur zeitweise vergeben. Sie ist an eine bestimmte Funktion gebunden und ersetzt nie die natürliche Staatsbürgerschaft. Zu den "Vatikan-Bürgern" gehören vor allem die hohen Mitglieder der Kurie, die Mitglieder der Schweizer Garde und die im Vatikan oder in Rom lebenden Kardinäle. Auch die päpstlichen Gesandten in den ausländischen Nuntien erhalten für die Dauer ihres Amtes die vatikanische Staatsbürgerschaft.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips