Frage an Patricia Lips von Martin M. bezüglich Recht
Gelten für Bürger des Vatikanstaates andere Regeln in Deutschland? Der Lebensmittelpunkt des Papstes ist seit Jahren wohl Rom. Dennoch darf er in Deutschland wählen? Als Oberhaupt des Vatikanstaates ist er wohl auch Bürger dasselben. Warum hat er dann auch einen deutschen Pass?
Sehr geehrter Herr Mürb,
Papst Benedikt hat in der bayerischen Gemeinde Pentling seinen Wohnsitz und darf somit bei der vorgezogenen Bundestagswahl seine Stimme abgeben, da er Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist, nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Des Weiteren gilt auch für ein Staatsoberhaupt eines anderen Landes die gleiche Regelung, die für Deutsche gilt, die im Ausland leben.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips