Frage an Patricia Lips von Eduard K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Lips,
ich habe eine Frage bezüglich der Studienkosten für das Erststudium.
Ich habe nebenberuflich studiert und habe die Kosten als Werbungskosten bei Finanzamt geltend gemacht. Im Jahr 2009 in Juni/Juli ist ein Urteil vom BFH ergangen, dass die Kosten für Erststudium nun als Werbungskosten gelten. Leider weigern sich bis heute die Finanzämter das Gesetz anzuwenden. Die Begründung lautet, dass eine Erörterung zu diesem Sachverhalt auf Bundesebene stattfindet. Wann wird das Gesetz angewandt und ob überhaupt, sind da Erfolgschansen zu Gunsten des Steuerzahlers vorhanden? Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
E. Klos
Sehr geehrter Herr Klos,
nach Rücksprache mit dem Bundesfinanzministerium kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Darstellung in der Sache stimmt. Es ist richtig, dass Urteile, die ja zunächst nur die am Rechtsstreit Beteiligten binden, im Bundessteuerblatt II veröffentlicht werden müssen, um für alle Finanzämter verbindlich zu werden. Dazu bedarf es auch in diesem gerade anhängigen Fall zuvor einer Erörterung der Finanzbehörden von Bund und Ländern, über deren Abschluss aber noch keine Aussage möglich ist. Danach erfolgt zeitnah die Information auf der Internetseite des BMF. Eine genauere Auskunft kann auch ich Ihnen nicht geben, ich hoffe, ich konnte Ihnen dennoch weiterhelfen, und verbleibe.
mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips