Frage an Patricia Lips von Jens G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Lips.
Mit Entsetzen habe ich in der FR vom 21.07 einen Artikel unter der
Überschrift "Kontrolle unerwünscht" gelesen, der sich mit der
kaltgestellten hessische Steuerermittler beschäftigt. Darin wird auf u.a. auf den Fall des Prüfers der Dt. Bank verwiesen, der nach von seinen Aufgaben entbunden wird als er verdächtige Auslandsgeschäfte der Bank unter die Lupe nimmt. Es wird eine Amtsverfügung des Leiters des Finanzamts Frankfurt ( Jürgen Schneider-Ludorff) zitiert, die Steuerfahnder davon abhält gestückelte Geldtransaktionen zu untersuchen. Proteste mit Zwangspensionierungen „bestraft“. Die psychologischen Gutachten für diese Zwangspensionierungen stammen von einem Psychiater gegen den mittlerweile Staatsanwaltschaft und Ärztekammer ermitteln.
Der Steuerermittler Frank Wehrheim, der durch seine Erfolge in der Commerzbank-Affäre bekannt wurde, wird von den Ermittlungen zu Lichtensteinkonten abgezogen als 1999 Roland Koch Ministerpräsident wird in der Folge beginnt die Zerschlagung des Ermittlerteams, dass sich mit Großbanken beschäftigt, durch Versetzungen und die oben erwähnten gefälschten Psychiatrischen Gutachten. Oberamtsrat Wolfgang Schad der im Untersuchungsausschuss ab 2003 aussagen sollte, konnte sich plötzlich an nichts mehr erinnern, seid ihm eine Beförderung angeboten wurde.
Ich weiß, dass solche Vorwürfe immer auch bewiesen werden müssen. Aber für mich klingt das sehr überzeugend nach einer weit fortgeschrittenen Form von organisierter Kriminalität.
Meine Fragen:
1. Wie kann es denn sein dass ein solches System der Strafvereitelung im
Amt über Jahre funktioniert?
2. Was ist mit den im Rahmen der Lichtenstein-Affäre bearbeiteten Fälle?
In Hessen ergab die Auswertung im Durchschnitt 208 € während es (nach
FR-Angaben) in anderen Bundesländern Min. 1 000 000 € waren. Wenn es
sich nun um eine tatsächliche Straftvereitelung handelt, kommen die
Steuersünder in Hessen dann mit diesem Trinkgeld davon?
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Geumann
Sehr geehrter Herr Geumann,
vielen Dank für Ihre Frage, die jedoch Vorgänge in der hessischen Steuer-, also der Landesverwaltung betrifft, und die bereits vor einigen Jahren Gegenstand in einem Untersuchungsausschuss waren. Ich kann Ihnen insoweit allerdings zustimmen, dass derartige Vorwürfe wie der von Ihnen in den Raum gestellte strafrechtliche Vorwurf der Strafvereitelung im Amt oder gar der organisierten Kriminalität erst bewiesen werden müssen.
Insofern möchte ich Sie um Ihr Verständnis bitten, dass ich als Bundestagsabgeordnete nicht Details zu Vorgängen der Landesverwaltung und zu den von Ihnen befürchteten Strafbarkeiten beantworten oder bewerten kann. Der Hessische Landtag ist das in der Sache zuständige Gremium. Die Landesregierung hat im Übrigen am 3.8. in einem ausführlichen Bericht zu den Einzelheiten der von Ihnen genannten Vorfälle und diesbezüglichen Fragen der Oppositionsfraktionen im Hessischen Landtag Stellung genommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Patricia Lips