Würden sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht beantragt wird.?
Sehr geehrte Frau B.,
ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Nachricht. Als Landespolitiker sind meine Möglichkeit für politisches Engagement auf Bundesebene natürlich beschränkt, nichtdestotrotz eint alle meine Kolleg*innen in den Grünen Fraktionen auf Bundes-, Landes- und auch kommunaler Ebene die große Sorge vor der rasch voranschreitenden rechtsextremen Radikalisierung der AfD. Auch die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens wird daher selbstverständlich innerhalb der Grünen Partei immer wieder diskutiert. Allerdings sind die Hürden für ein solches Verbotsverfahren sehr hoch, es sollte nur dann angestrengt werden, wenn ein Erfolg sicher ist, um die Arbeit der AfD nicht andernfalls sogar noch zu stärken. Für ein Verfahren auf Bundesebene wären die Antragsberechtigen der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Diesbezüglich sollte die Anfrage an unsere Bundestagsfraktion gerichtet werden. Ob ein Parteiverbot verhängt wird, entscheidet dann aber allein das Bundesverfassungsgericht.
Auf Landesebene ist und bleibt es unser erklärtes Ziel, menschen- und verfassungsfeindliche Ideologien mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten, zurückzudrängen und die Demokratie zu schützen.