Sehr geehrter Herr Mennen, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?
Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Ministerpräsident Weil hat erkennen lassen, dass er bis auf weiteres die Ablösung der Staatsleistungen ablehnt; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?
Sehr geehrter Herr H.,
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unserer Arbeit. Ihre Frage zum Ablösungsgrundsätzegesetz möchte ich wie folgt beantworten:
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen steht für die Idee eines säkularen Staates, der sich nach dem Neutralitätsprinzip richtet und organisatorisch prinzipiell von kirchlichen Institutionen getrennt ist. Hiermit ist aber ausdrücklich kein Kooperationsverbot zwischen Staat und Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften gemeint. Das kooperative Modell des Staatskirchenrechtes soll, so legen wir es auch in unserem Grundsatzprogramm fest, zu einem pluralen Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt werden. In diesem Sinne stehen wir als Partei hinter der Forderung eines Ablösegrundsätzegesetzes. Hierfür hat die Grüne Bundestagsfraktion gemeinsam mit FDP und Linken 2020 auch einen Gesetzesentwurf eingebracht, der damals allerdings im Bundestag abgelehnt wurde (Drucksache 19/19273). Als Landesregierung haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, den Prozess des Bundes, die kirchlichen Staatsleistungen abzulösen, positiv zu begleiten und stehen selbstverständlich hinter dieser Aussage. Der politische Ball liegt hier allerdings weiterhin auf Bundesebene.
Herzlichst,
Pascal Mennen