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Pascal Meiser
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Frage von Ralf Z. •

Wie stehen Sie zum Thema "Scheinselbständigkeit" im Zusammenhang mit dem Bedürfnis vieler gut ausgebildeter Akademiker als freie Mitarbeiter in kleineren Unternehmen unabhängig mitzuarbeiten?

Für viele kleine Betriebe sind die aktuellen Regeln der Scheinselbständigkeitsprüfung existenzvernichtend. So sind z. B. kleinere Architekturbüros auf den zeitlich und finanziell flexiblen Einsatz freier Mitarbeiter angewiesen, da Gehälter bei der schwierigen Konjunkturlage nicht durchgängig bezahlt werden können!

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Antwort von
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Sehr geehrter Ralf Z.,

ich habe großen Respekt, wenn sich Menschen bewusst und freiwillig für eine Selbständigkeit mit all ihren Vor- und Nachteilen entscheiden. 

Wo de facto jedoch keine selbständige Tätigkeit vorliegt, sondern ein solcher Status bloß angenommen wird, obwohl de facto ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht und so abhängig Beschäftigte um die ihnen zustehende Arbeitnehmerrechte gebracht werden, halte ich eine Überprüfung, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt, weiter für notwendig.

Entscheidend für eine entsprechende Statusfeststellung ist dabei ja zurzeit in erster Linie, ob der Selbständige das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst trägt und seine Arbeitszeit frei gestalten kann. Das scheint mir weiterhin sinnvoll und, soweit die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden, auch durchaus praktikabel. Sollten bei der Statusfeststellung darüber hinaus nach Ihrer Erfahrung spezielle Probleme im Zusammenhang mit der Tätigkeit in einem Architekturbüro auftreten, freue ich mich über entsprechende Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen
 

Pascal Meiser