Wann startet die Legalisierung von Cannabis für erwachsene Personen und das Aussetzen der Strafverfolgung?
Sehr geehrter Herr MdB Meiser,
neben dem Amtsgericht Bernau und Münster hat nun auch das AG Pasewalk ein dort anhängiges Strafverfahren ausgesetzt und die Akten dem BVerfG nach Normenkontrollantrag 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung über die Frage vorgelegt, ob verschiedene Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes - soweit sie den Besitz von Cannabis-Produkten betreffen - mit dem Grundgesetz vereinbar seien. (Az 2 BvL 5/21, siehe https://hanfverband.de/nachrichten/pressemitteilungen/immer-mehr-gerichte-zweifeln-am-cannabisverbot ).
Die Ampel-Koalition hat sich für die Legalisierung von Cannabis für erwachsene Personen ausgesprochen.
Wann werden Sie die Strafverfahren generell aussetzen, so dass nicht noch mehr Schäden bei Betroffenen, ihren Familien und der Gesellschaft als ganzes entstehen und wann kommen weitere konkrete Schritte?
mfg,
Martin S.
Sehr geehrter Herr S.,
entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst jetzt auf Ihre Frage antworte.
Gemeinsam mit meiner Partei DIE LINKE setze ich mich, wie Sie sicherlich wissen, bereits seit langem für die Legalisierung von Cannabis, verbunden mit einem umfassenden Jugend- und Verbraucherschutz, ein.
Dazu haben wir als Fraktion DIE LINKE im Bundestag in den vergangenen Jahren auch immer wieder eigene Anträge eingebracht, die damals noch von fast allen anderen Fraktionen abgelehnt wurden. Wir freuen uns, dass unser beharrliches Bohren in dieser Frage jetzt erste Früchte zu tragen scheint und werden selbstverständlich darauf drängen, dass die hohen Erwartungen, die die Ampelkoalition mit ihrem Koalitionsvertrag diesbezüglich geweckt hat, auch erfüllt werden.
Der drogenpolitische Sprecher unserer Fraktion Ates Gürpinar hat deshalb dazu in der Regierungsbefragung am 11. Mai dieses Jahres Bundesjustizminister Marco Buschmann befragt, insbesondere wann mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu rechnen sei und ob bereits laufende Strafverfahren im Vorgriff auf die geplante Legalisierung ausgesetzt werden sollen.
Nach Aussage des Bundesjustizministers sollen die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf in diesem Sommer beginnen. Das neue Gesetz könne dann womöglich im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten. Die Aussetzung bereits laufender Strafverfahren bereits zum jetzigen Zeitpunkt könne nach Aussage des Bundesjustizministers von der Bundesregierung auf Grund der Zuständigkeit der Bundesländer für die Strafverfolgung jedoch nicht angeordnet werden.
Als Fraktion DIE LINKE werden wir weiter Druck auf die Bundesregierung machen, dass die Legalisierung nicht auf die lange Bank geschoben wird oder im schlechtesten am Ende doch nicht kommt. Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass in den Bundesländer, in denen das noch nicht der Fall ist, im Vorgriff auf die geplante Regelung zur Cannabis-Legalisierung Strafverfahren ausgesetzt werden, die auf Grundlage der geplanten Neuregelung künftig keinen Straftatbestand mehr darstellen sollen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Für weitere und speziellere Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch gerne an meinen Fraktionskollegen Ates Gürpinar wenden, der für dieses Thema in unserer Fraktion federführend ist.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Meiser