Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?
Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:
Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:
Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;
Sehr geehrte Frau B.,
entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst jetzt auf Ihre Frage antworte.
Die Frage der Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht verlangt tatsächlich eine umfassende und nicht ganz einfache Abwägung unterschiedlicher Aspekte.
Nach Abwägung dieser unterschiedlichen Aspekte habe ich mich, wie Sie möglicherweise schon auf anderem Wege zur Kenntnis genommen haben, am Ende entschieden, gegen die am 7. April zur Abstimmung vorgelegten Vorschläge für eine allgemeinen Corona-Impflicht zu stimmen.
Bei aller Skepsis gegenüber einer allgemeinen Impflicht werbe ich jedoch weiter dafür, dass sich möglichst viele Menschen dafür entscheiden, sich freiwillig impfen zu lassen, um sich und unsere Gesellschaft bestmöglich zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Meise