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Frage von Brigitte M. •

Frage an Pascal Lechler von Brigitte M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeorndeter Lechler,

wie stehen Sie zu einer Bürgerversicherung (Modell Schweiz), in die alle von allem einzahlen, die hier in Deutschland Geschäfte machen und Unternehmen/Konzerne haben und daraus Höchst- und Mindestrenten auf einem gerechteren Niveau als heute ausgezahlt werden würden?

Wie würden Sie sich dafür mit höchster Priorität einsetzen?

Wir brauchen dringend eine viel größere (Steuer)-Gerechtigkeit, denn die „Schere“ muss wieder näher zusammen.

Mit freundlichen Grüßen

B. M.
Kaufbeuren

Portrait von Pascal Lechler
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Makosch,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Grundsätzlich ist das Modell der Schweiz nicht oder nur schwer auf Deutschland übertragbar.

Denn die Bürgerversicherung dort ist im Bereich der Krankenversicherung auf eine Basisabsicherung mit Kopfprämie ausgelegt. Es zahlt somit die Einzelhandelsmitarbeiterin den gleichen Beitrag wie der Chefarzt. Zusätzliche Krankheitsrisiken müssen privat versichert werden.

Im Bereich der Rentenversicherung hat die Schweiz ein drei Säulenmodell wovon Sie wahrscheinlich nur die erste Säule meinen, in die von jedem Einkommen ca. 20 % in eine Rentenversicherung einfließen. Weitere Säulen sind dann die Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen. Durch die genannte erste Säule gibt es dann eine Basis- und eine Maximalversorgung. 

Die SPD plant für den Bereich der Gesundheit die Einführung einer Bürgerversicherung. Bei dieser sollen alle Einkommen, auch der Selbständigen und Beamten, mit einbezogen werden. Damit einhergehend wird die Honararordnung der Ärzte usw. überarbeitet, damit die vorhandene Zwei-Klassen-Medizin abgeschafft wird. Die Beiträge dafür sollen zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmer finanziert werden. Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer wird es nicht mehr geben.

Für den Bereich der Rente ist eine sofortige Umsetzung einer Art Bürgerversicherung nicht möglich, da das Grundgesetz für den Bereich der Beamten auf Lebenszeit eine lebenslange Fürsorgepflicht im Gegenzug zum lebenslangen dienen für den Staat (und z.B. das Streikverbot von Beamten) vorsieht. Auch gibt es zahlreiche Berufsversorgungswerke. Hier müsste um eine Rente für alle Bürger zu erreichen das Grundgesetz geändert werden, was wir nicht planen.

Die SPD wird aber die Rente auf dem aktuellen Niveau von 48 % stabilisieren und nicht auf 43 %, wie die CDU / CSU, absinken lassen. Auch werden wir eine Solidarrente einführen, die 10 % über der Grundsicherung liegen soll, und ab 35 Beitragsjahren gezahlt wird. Die Erwerbsminderungsrente muss weiter verbessert werden, ebenso wie die Möglichkeiten der Betriebsrenten und privaten Altersvorsorge. Gerade die genannte Solidarrente und die verbesserte Erwerbsminderungsrente sind dann in Deutschland die Basisabsicherung.

Die Rentenreform und die Einführung der Bürgerversicherung für die Gesundheit haben für die SPD höchste Priorität.

Für den Bereich der Steuer planen wir ebenfalls eine umfangreiche Reform, die hohe Einkommen höher belastet und Familien und kleinere Einkommen entlastet. Darüber hinaus planen wir eine gerechtere Einkommenssteuer, die viele Menschen entlastet und aufkommensneutral ist. Der aktuelle Steuersatz in Höhe von 42 Prozent setzt heute bereits bei 54.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei Singles an. Wir erheben diesen Steuersatz künftig bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Dies entlastet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um zusätzliche fast zwei Milliarden Euro. Um dies finanzieren zu können, möchten wir den Spitzensteuersatz linear-progressiv auf 45 Prozent anheben, der dann ab 76.200 Euro zu versteuerndem Einkommen für Singles / 152.400 für Ehepaare fällig wird. Bei einer anhaltenden guten Wirtschafts- und Haushaltslage werden wir außerdem eine Erhöhung des Grundfreibetrags über die jährliche Anpassung aufgrund der Ergebnisse des Existenzminimumberichts hinaus regelmäßig prüfen.

Besonders hochvermögende Bürgerinnen und Bürger sollen und können einen größeren Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Investitionen und zur Entlastung von unteren und mittleren Einkommen leisten. Daher möchten wir die so genannte Reichensteuer in Höhe von drei Prozent auf den Spitzensteuersatz zukünftig ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von 250.000 Euro fix erheben. Wir wollen Einkommen aus Arbeit und Kapital wieder gleich besteuern, indem wir die Abgeltungsteuer abschaffen.

Seriosität geht bei Steuern vor. Wer entlasten will, muss erklären, wie er mit dem Solidaritätszuschlag umgeht. Mittlere Einkommen werden von dieser Abgabe erheblich belastet. Deshalb schaffen wir den Zuschlag für die unteren und mittleren Einkommen ab 2020 ab. Dies kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute – gerade auch Selbstständigen und kleineren Betrieben, die dadurch mehr Luft für Investitionen haben. Das Entlastungsvolumen umfasst etwa 10 Milliarden Euro. Das kann der Bundeshaushalt ohne Verwerfungen bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben verkraften, erst recht aufgrund der Einnahmeverbesserungen durch das konsequente Vorgehen gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Von der teilweisen Abschaffung des
Solidaritätszuschlages können Singles profitieren, die 52.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und Ehepaare, die 104.000 Euro zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung haben. Um das zu erreichen, heben wir die Freigrenzen dementsprechend substantiell an. Wer darunter liegt, muss künftig keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Wer ein höheres Einkommen hat, zahlt vorerst weiterhin den Zuschlag. An die angehobene Freigrenze schließt sich wie bisher eine Gleitzone an.

Es tut mir leid das ich für die Beantwortung Ihrer Fragen etwas ausholen musste, aber die drei Bereiche Gesundheit, Rente und Steuern sind eben sehr komplex.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Lechler