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Pascal Kober
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Frage von Michael J. •

Wie kann die FDP die anlasslose Massenüberwachung stillschweigend hinnehmen?

Hallo Herr Kober,

ich lese gerade dass die Bundesregierung für eine anlasslose Kontrolle aller Chats stimmen wird.

(https://www.heise.de/news/Trotz-Ampel-Zusage-Regierung-schliesst-Chatkontrolle-per-Serverscans-nicht-aus-8969195.html)

Ehrlich gesagt hatte ich mir unter Freiheit etwas deutlich anderes vorgestellt. Können Sie mir als Vertreteer einer freiheitlichen Partei erklären, warum Sie einem deartigen Grundrechts-Eingriffs tatenlos zusehen?

Welche gewichtigen Gründe gibt es für einen derartigen Freiheitsenzug?

VG

M. J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage der Chatkontrolle.

Keinesfalls wird die Bundesregierung für eine anlasslose Kontrolle aller Chats stimmen. Bisher hat die Bundesregierung lediglich eine Stellungnahme gegenüber der EU zur geplanten Verordnung abgegeben.

In der Stellungnahme steht u.a.:

„Zum jetzigen Zeitpunkt sind insbesondere folgende Forderungen festzuhalten, ohne deren Übernahme Deutschland dem Verordnungsentwurf nicht wird zustimmen können:

  • Ausschluss von Maßnahmen, die zu einem Scannen privater verschlüsselter Kommunikation führen, insbesondere durch Streichung der Anwendbarkeit des Art. 7 VO-E auf verschlüsselte interpersonelle Kommunikationsdienste i.S.d. Art. 2 b) VO-E.
  • Der Einsatz von Maßnahmen, die zu einem Bruch, einer Schwächung, Modifikation oder einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung führen, ist durch konkrete technische Anforderungen im Verordnungsentwurf auszuschließen.
  • Im Verordnungsentwurf auszuschließen sind Technologien, die als sog. Client-SideScanning auf dem Endgerät des/der Anwenders/in zum Aufdecken von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet und Grooming eingesetzt werden.“

Bezüglich der unverschlüsselten Kommunikation hält die Meinungsbildung innerhalb der Koalition an. Hierzu steht in der Stellungnahme:

„Innerhalb der Bundesregierung dauert die kritische Prüfung hinsichtlich folgender Punkte an:

  • Zulässigkeit sowie etwaiger Umfang serverseitiger Aufdeckungsmaßnahmen in unverschlüsselten Telekommunikations- sowie (Cloud-) Speicherdiensten. Die staatliche Pflicht zum Schutz der Rechte von Kindern ist in Art. 24 GRCharta verankert und umfasst insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit welches in Art. 3 GRCharta verankert ist. Gleichzeitig bedeuten Aufdeckungsmaßnahmen in privater Kommunikation und privaten Cloudspeichern einen erheblichen Eingriff in den in Art. 7 der EU-Grundrechte Charta (GRCharta) verankerten Schutz des Privatlebens und privater Kommunikation und in den in Artikel 8 GRCharta verankerten Schutz personenbezogener Daten.“

Die komplette Stellungnahme können Sie hier einsehen:

https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2023/04/2023-04-13_Bundesregierung_Stellungnahme_Entwurf-einer-CSA-VO_8268.pdf

Daher ist der Prozess zur EU-Verordnung sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen. Volker Wissing MdB, Bundesminister für Digitales und Verkehr, hat zum weiteren Prozess bereits gesagt: „Die Bundesregierung hat auf europäischer Ebene ein klares Signal gesetzt, dass Deutschland dem Verordnungsvorschlag nicht zustimmen wird, wenn nicht grundlegende Änderungen erfolgen. Das gilt für mich im Hinblick auf das Scannen privater Kommunikation auch dann, wenn sie unverschlüsselt ist.“

In diesem Sinne werden wir Freien Demokraten gegenüber Bundesinnenministerin Nancy Faeser weiterhin für die Einhaltung des Koalitionsvertrages eintreten.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober

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