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Pascal Kober
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Frage von Monika E. •

Warum werden Langstrecken Tiertransporte nicht verboten?

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FDP

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Frage zu Langstrecken-Tiertransporten.

Das Thema Tiertransporte in Drittländer wird in der Novelle zum Tierschutzgesetz nicht behandelt, da dies rechtlich in Deutschland nicht umsetzbar ist. Unsere nationale Gesetzgebung ist an die EU-Transportverordnung gebunden, die für grenzüberschreitende Transporte innerhalb der EU und in Drittländer zuständig ist. Fakt ist: Bei Tiertransporten liegt die ausschließliche Zuständigkeit bei der EU, was eine Sperrwirkung für die Mitgliedstaaten bedeutet. Demnach dürfen Mitgliedstaaten nur aktiv werden, wenn sie von der Union dazu ermächtigt werden oder wenn sie Rechtsakte der Union umsetzen.

Wir versuchen daher, auf alternative Weise Einfluss auf die Bedingungen für Tiertransporte in Drittländer zu nehmen, indem wir uns auf EU-Ebene für bessere Regelungen und den Ausbau des Datenbanksystems TRACES einsetzen. Wir begrüßen auch die jüngsten Verschärfungen der deutschen Tierschutztransportverordnung, die tierwohlgerechtere Maßnahmen im Bereich der Temperaturanforderungen, der innerstaatlichen Transportdauer, des Mindestalters und der behördlichen Kontrolle vorsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober

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