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Pascal Kober
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Frage von Alexander M. •

Weshalb sind Sie denn der Einladung des Zentralrats der Konfessionsfreien als Verantwortlicher für Kirchliches Arbeitsrecht wie Ihre Kollegen Kaweh Mansoori und Frank Bsirske nicht nachgekommen?

es ging darum Beschäftigten von Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft endlich durch staatliches Arbeitsrecht geschützt werden.
Ergänzend: wieviele Gespräch hatten Sie denn in dieser Legislaturperiode jeweils mit einzelnen Kirchen und religiösen Vertretern?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

 

im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass wir „gemeinsam mit den Kirchen“ prüfen, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.“ Vom „Zentralrat der Konfessionsfreien“ ist im Koalitionsvertrag keine Rede. Meine Kollegen Mansoori und Bsirske sind wie ich in Ihrem Tun frei. Darin sind sie durch das Grundgesetz geschützt. Art. 38 Abs. 1 GG hält fest, dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Entsprechend nehme auch ich die Termine wahr, von denen ich mir für meine Arbeit wichtige Erkenntnisse erwarte. Mit Vertretern von Religionsgemeinschaften und Kirchen wie auch mit konfessions- und religionslosen Personen tausche ich mich sehr regelmäßig aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober

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