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Pascal Kober
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Frage von Karsten B. •

Was sind die konkreten Vorschläge der FDP Tricks und Betrug von Arbeitgebern bei der Abrechnung von Mindestlöhnen und damit das Unterlaufen der gesetzl. Beträge zu verhindern

Sehr geehrter Herr Kober, Bezug der Artikel in der SZ vom 23.2.2022. Demnach wurde in Einwänden der FDP der Bereich elektronische Zeiterfassung bei Arbeitsverhältnissen im Mindestlohnsektor als nicht praktikable und zu kostenintensiv bezeichnet und daher aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Meines Erachtens ist es sehr wichtig mögliche Tricksereien und Betrug bei der Abrechnung von Mindestlöhnen durch Arbeitgeber zu verhindern. Sieht die FDPd iese Problematik nicht? Was sind die Vorschläge der FDP diese Problematik Möglichkeiten weitestgehend zu verhindern. Ich würde mich e über eine Antwort freuen Vielen Dank. K. B.
Hkeiten

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Es wäre ungerecht und unverhältnismäßig, auf Basis eines Generalverdachts, alle ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer mit Bürokratiekosten in der Höhe von mindestens einer halben Milliarde Euro zu belasten.

Eine Verpflichtung zur taggenauen elektronischen Erfassung von Beginn, Ende und Dauer, ist derzeit nicht ohne immensen technischen und finanziellen Aufwand umsetzbar. Von den 1,85 Mio. betroffenen Unternehmen haben 1,5 Mio. derzeit keine elektronische Zeiterfassung und hätten diese teuer einkaufen müssen.

Insbesondere mit den typischen Anforderungen vieler Unternehmen, die an oft wechselnden Orten tätig sind, wäre eine elektronische Zeiterfassung nicht zu vereinbaren.  Zu denken ist hier beispielsweise an die Gebäudereinigung oder auch Security-Unternehmen. Es ist für diese Unternehmen nicht möglich, einen Zeiterfassungs-Terminal in Kundenhaushalten oder in betriebsfremden Gebäuden, für die beispielsweise die Sicherheit gewährleistet werden soll, einzurichten. Damit blieben nur mobile Zeiterfassungssysteme. Weil private Smartphones aus Datenschutzgründen nicht möglich sind, müssten eigens Geräte vom Arbeitgeber hierfür bereitgestellt werden, was zusätzliche Kosten verursachen würde. Besonders für kleine Unternehmen wäre das finanziell eine große Hürde. Neben der Beschaffung von Geräten müsste ein hoher Aufwand für die Gewährleistung der Funktionssicherheit, der Übertragung und Auswertung veranschlagt  werden. Gegebenenfalls müssten bei Defekten Austauschgeräte an allen Dienstleistungsorten verfügbar gemacht werden.

Die Verpflichtung zur elektronischen Zeiterfassung hätte zudem eindeutig den Aussagen im Koalitionsvertrag widersprochen, wonach wir Abläufe und Regeln vereinfachen wollen.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, strukturelle und systematische Verstöße gegen das Arbeitsrecht durch effektivere Durchsetzung bestehenden Rechts zu verhindern. Bereits heute existieren besondere Dokumentationspflichten für Arbeitgeber von Minijobbern sowie für diejenigen Arbeitgeber, die in Wirtschaftsbereichen tätig sind, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten werden.

Sinnvoll und zielgerichtet wäre es deshalb, die Ermittlungsbehörden zur Kontrolle von Schwarzarbeit und der Einhaltung des Mindestlohns besser auszustatten. Dafür wäre zu prüfen, inwiefern die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit strukturell und personell reformiert und gestärkt werden kann. Hier waren in der Vergangenheit Defizite aufgedeckt worden, diese gilt es abzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober

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