Sehr geehrter Herr Kober, wie hoch soll das Kinderchancengeld sein, dass ihre Partei fordert?
Ich habe bisher keinen Betrag über die derzeitig geplante Höhe oder das Verfahren zur Bestimmung der Höhe des Kinderchancengeldes bzw. der verschiedenen Säulen gefunden. Gibt es dazu einen Beschluss?
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage!
Wir haben zum Thema Kinderchancengeld in der vergangenen Legislaturperiode einen Beschluss innerhalb der Bundestagsfraktion gefasst, den ich unten zusammenfasse – Anpassungen in der Höhe oder sonstige Veränderungen behalten wir uns in der laufenden Legislaturperiode natürlich vor.
Das Kinderchancengeld soll demnach aus 3 Säulen bestehen.
Jedes Kind hat Anspruch auf einen klar definierten Grundbetrag, der bei mind. 200 Euro liegt (Laufende Anpassungen des Kindergeldes werden entsprechend übernommen). Alternativ erfolgt die finanzielle Förderung von Familien weiterhin durch den Kinderfreibetrag. Dabei wird die bestehende Günstigerprüfung beibehalten; wenn die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag den Grundbetrag übersteigt, wird der Kinderfreibetrag angewendet.
Flexibetrag: Der einkommensabhängige Flexibetrag ist abhängig vom elterlichen Einkommen, aber erlaubt auch Taschengeldjobs ohne Abzüge. Der Flexibetrag sinkt vom Höchstbetrag (200 Euro) bis zu einem Elterneinkommen von 3.500 Euro stetig ab.
Chancenpaket: Das Chancenpaket wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern nur in Höhe der tatsächlich angefallen Ausgaben. Das jährliche Schulbedarfspaket hat einen maximalen Betrag von 240 Euro (bisher 150 Euro) und steht vollständig zum Beginn des Schuljahres zur Verfügung. Der maximale Betrag, der monatlich für die Teilnahme am sozialen, kulturellen und digitalen Leben in der Gemeinschaft zur Verfügung steht, beträgt 50 Euro (bisher 15 Euro).
Für jedes weitere Kind im Haushalt verschiebt sich die maximale Elterneinkommensgrenze für das Chancenpaket um 150 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Kober