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Frage von Jörg Z. •

Hallo Herr Kober, im Koalitionsvertrag ist u.a. das Recht auf Homeoffice festgehalten. Wie sieht es damit aus, wann soll ein Gesetzentwurf kommen?

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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage. Im Koalitionsvertrag haben wir einen sogenannten Erörterungsanspruch vereinbart: „Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf. Für abweichende tarifvertragliche und betriebliche Regelungen muss Raum bleiben.“

Das bedeutet, dass Beschäftigte, da wo es die Tätigkeit grundsätzlich erlaubt, einen Anspruch darauf erhalten sollen, dass der Arbeitgeber ihren Homeoffice-Wunsch erörtert, also prüft, ob sich dieser umsetzen lässt. Dabei wollen wir weiterhin tarifvertragliche und betriebliche Regelungen ermöglichen.

Für die Umsetzung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Bisher liegt den Regierungsfraktionen dazu noch kein Gesetzentwurf vor, der im Parlament beraten werden könnte. Daher kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Ich empfehle Ihnen, sich an das Bundesministerium für Arbeit oder direkt an Bundesminister Hubertus Heil MdB zu wenden. Auch ich habe ein hohes Interesse daran, dass dieses Vorhaben vom Bundesministerium in Angriff genommen wird.

Mit besten Grüßen

Pascal Kober MdB

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