Bleibt der Familiennachzug (insb zu deutschen Fachkräften) ein Lippenbekenntnis der Ampel?
Sehr geehrter Herr Kober,
weshalb wird die Abschaffung des Sprachnachweis beim Familiennachzug insb. zu DEUTSCHEN FACHKRÄFTEN nicht umgesetzt? Dies hätte bereits im Rahmen d. FachkräfteeinwandG erfolgen können. Zumal zum einen der Wirtschaftsstandort DE gestärkt (damit dt.Fachkräfte/Ingenieure nicht auswandern) und zum anderen langfristig auch Wählerstimmen (durch Einbügerung) und weite Arbeitskräfte gesichert würden. Ferner werden Sie für dieses Vorhaben beim Familiennachzug zu DT. FACHKRÄFTEN sicherlich auch mehr Unterstützung finden, sodass sich die schrittweise Streichung anbietet.
Zudem hatte eine andere Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Sprachnachweises bereits im MAI 2022 mit Verweis auf Ihren Koalitionsvertrages 2021 in den BT eingebracht. Weshalb dies abgelehnt wurde, ohne selbst mit einem Gesetz umzusetzen ist nicht nachvollziehbar!
Insofern die Frage: Bleibt der Familiennachzug (insb zu deutschen Fachkräften) ein Lippenbekenntnis der Ampel?
MfG
Andreas A.
Sehr geehrter Herr A.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Familiennachzug.
Wir haben mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Familiennachzug erleichtert. Wer als qualifizierte Fachkraft nach Deutschland kommt, wird ab 2024 neben seiner Kernfamilie auch seine Eltern mitbringen können, sofern deren Lebensunterhalt nachweislich gesichert ist.
Eine Regelung zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Familiennachzug zu deutschen Fachkräften ist im Koalitionsvertrag allerdings nicht enthalten. Der von der Fraktion „Die Linke“ in Ihrem Gesetzentwurf zitierte Satz entstammt aus dem Unterkapitel „Asylverfahren“ und steht damit nicht im Zusammenhang mit der Fachkräfteeinwanderung.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Kober