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Pascal Kober
FDP
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Frage von Maja T. •

75 % der Deutschen befürworten eine Integrative Medizin. Sollte dann nicht Naturmedizin der Schulmedizin gleichwertig gegenübergestellt werden?

Sehr geehrter Herr Kober,
(Chronisch) Kranke erleben oft, dass die konventionelle Medizin allein nicht hilft, sich ihre Lebensqualität mit zusätzlichen Verfahren der Naturmedizin aber deutlich verbessert. Das Bündnis weil´s hilft! fordert daher eine gleichwertige Erstattung von Methoden aus der Komplementärmedizin (sprich: Klass. Naturheilverfahren, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Osteopathie, Chinesische und Ayurvedische Medizin) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Zudem fordern wir eine gleichwertige öffentliche Forschungsförderung dieser Verfahren und die Errichtung eines Bundesinstituts für Naturmedizin, sowie drittens die Aufnahme in die Aus- und Weiterbildungen in den verschiedenen Heil- und Pflegeberufen.
In der kommenden Volksabstimmung von Abstimmung21 wird über diese drei Forderungen abgestimmt werden. Wir würden sehr gerne wissen, wie Sie zu einer rechtlichen Gleichstellung stehen?
 

(Umfrage Kantar TNS 2018; https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2018/daz-34-2018/zahl-der-woche-80-prozent-wollen-mitentscheiden)

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Gleichstellung von Alternativmedizin.

Als Freier Demokrat verteidige ich die Vielfalt und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen. Patientensouveränität und damit die freie Arzt- und Therapeutenwahl sind Grundsätze liberaler gesundheitspolitischen Überzeugungen. Menschen haben daher auch das Recht, alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen zu können, auch wenn deren Wirksamkeit nach den bisher bekannten Studien nicht belegt sind. Der Begriff des Heilens hat viele Dimensionen und entscheidet sich letztlich auch am Erleben und Empfinden des Einzelnen.

Gesetzliche Krankenkassen haben über die sogenannten Satzungsleistungen die Möglichkeit, auch die Kosten für homöopathische Arzneimittel zu erstatten. Diese Entscheidung obliegt der jeweiligen Krankenkasse. Die Wahl für oder gegen eine Krankenkasse obliegt den Versicherten. Was die Erstattung von Behandlungen durch einen Heilpraktiker betrifft, so bieten einige gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit, freiwillige Zusatzversicherungen abzuschließen.

Wir brauchen Kriterien, anhand derer Leistungen erstattungsfähig sind oder nicht. Dies können nur wissenschaftlich fundierte Studien sein, etwas anderes wäre gesellschaftlich nicht zu vermitteln. Hier ist allerdings bei begrenzten Mitteln die Frage zu stellen, welche Prioritäten bei öffentlich geförderten Studien gesetzt werden sollen.

Ich empfehle den Interessierten, sich zusammenzuschließen und sich jenen Krankenkassen anzuschließen, die entsprechende Leistungen erstatten. So steigt der Anreiz solche Leistungen anzubieten bzw. zu erstatten und zu erforschen.

Dass 2022 die Weiterbildung „Homöopathie“ aus der Muster-Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte gestrichen wurde, war ein mehrheitlicher Beschluss der zuständigen Bundesärztekammer. Für die Weiterbildungsordnungen sind die jeweiligen Landeskammern der Ärzteschaft zuständig. Die Landesregierung erteilt lediglich die Genehmigung für die Verordnung. Für Landesärztekammern ist die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeskammer zwar eine Empfehlung, jedoch keine Pflicht zur Umsetzung.

Ich empfehle den Ärztinnen und Ärzten, die gute Erfahrung mit integrierten Angeboten machen, sich zusammenzuschließen und im eigenen Berufsstand für deren Vorteile zu werben.

Mit besten Grüßen

Pascal Kober MdB

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