Frage an Pascal Kober von Dietmar D. bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Kober,
was sind Ihre Gründe, daß Sie dem Gesetzesentwurf für neue Transparenzregeln für Abgeordnete dagegen gestimmt haben.
Schöne Grüße - Dietmar Dannecker
Sehr geehrter Herr Dannecker,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu Transparenzregeln für Abgeordnete.
Für uns Freie Demokraten sind Transparenzregeln ein wichtiges Anliegen. Hierzu hatten wir bereits Ende 2019 einen Antrag im Deutschen Bundestag vorgelegt (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/157/1915773.pdf). Darin fordern wir ein Transparenzregister, in dessen Zentrum die Offenlegung der Finanzierungsquellen der jeweiligen Interessenvertretungen stehen soll.
Wir teilen auch grundsätzlich die Einschätzung mit der Fraktion Die Linke, dass es einen Reglungsbedarf bei den Verhaltensregeln gibt, da es für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, erkennen zu können, in welchem Umfang Abgeordnete in welchem Mandat beteiligt sind. Allerdings halten wir es für wichtig, dass bei der Veröffentlichung von Branchenbezeichnungen auch der Schutz von Berufsgeheimnisträgern im Blick behalten werden muss. Denn Die Linke möchte konkret den § 1 Absatz 5 der Anlage 1 (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages) der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wie folgt ändern:
Aktueller Stand:
„Die Anzeigepflicht umfasst nicht die Mitteilung von Tatsachen über Dritte, für die der Abgeordnete gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten geltend machen kann. Der Präsident kann in diesen Fällen in den Ausführungsbestimmungen festlegen, dass die Anzeigepflicht so zu erfüllen ist, dass die in Satz 1 genannten Rechte nicht verletzt werden. Hierzu kann er insbesondere vorsehen, dass statt der Angaben zum Auftraggeber eine Branchenbezeichnung anzugeben ist.“
Änderungsvorschlag der Fraktion Die Linke:
„Die Anzeigepflicht umfasst nicht die Mitteilung von Tatsachen über Dritte, für die der Abgeordnete gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten geltend machen kann. Der Präsident hat in diesen Fällen in den Ausführungsbestimmungen festzulegen, dass die Anzeigepflicht so zu erfüllen ist, dass die in Satz 1 genannten Rechte nicht verletzt werden. Hierzu ist statt der Angaben zum Auftraggeber eine Branchenbezeichnung anzugeben.“
Wie unser Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Marco Buschmann, in der zugehörigen Bundestagsdebatte deutlich gemacht hat, wird es in 90 vielleicht sogar in 99 Prozent der Fälle in Ordnung sein, wenn der Bundestagspräsident ohne Ausnahme dafür sorgen soll, dass beispielsweise Anwälte die Branche ihrer Mandanten angeben. Aber Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichtes haben gezeigt, dass die Angabe bestimmter Branchen, die oligopol- oder monopolartig strukturiert sind, im Prinzip das Mandatsgeheimnis aufhebt. Daher hätten wir eine Sollregelung begrüßt und mussten den Vorschlag einer Mussregelung ablehnen.
Das Anliegen war somit richtig, aber es hätte handwerklich besser gemacht werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Kober