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Frage von Heinz B. •

Frage an Pascal Kober von Heinz B. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Kober,

zu dem vorbereitendem Gesetzentwurf zur legalen Beschneidung von unmündigen Jungen habe ich folgende Frage:

Werden solche,das Grundgesetz berührenden Bestimmungen u.Gesetze, nicht vor einer Abstimmung zur verfassungsgemäßen Prüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Birmele,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Oktober, in der Sie mich auf den Gesetzesentwurf zur Beschneidung und die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hinsichtlich seiner verfassungsgemäßen Prüfung angesprochen haben. Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage antworten.

Eine Vorabprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht ist unserem Rechtssystem nicht vorgesehen. In der Bundesrepublik gilt nach unserer Verfassung die Gewaltenteilung.

Die Verfassungsmäßigkeit eines jedes Gesetzes wird jedoch von Verfassungsjuristen im Bundesministerium des Inneren und im Bundesministerium der Justiz geprüft. Nur wenn beide Ministerien keine Bedenken haben, kann das Gesetz beschlossen werden. Diese Prüfung ist jedoch keine Garantie, da unser Recht deutungsoffen angelegt ist. Sie bringt jedoch eine sehr hohe Sicherheit.

Dies gilt auch für das von Ihnen angesprochene Gesetz über den Umfang der Personensorge bei der Beschneidung eines Jungen. Auch hier gab es keinerlei Bedenken von Seiten des Bundesministeriums des Inneren und des Bundesministeriums der Justiz.

Das BVerfG muss wie jedes andere Gericht auch zur Überprüfung eines Gesetzes angerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober

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