Frage an Pascal Kober von Timo K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pascal Kober,
das EStG hinkt in Deutschland vielen westlichen Staaten hinterher. Wäre es hier nicht sinnvol eine 100%ige Reform durchzuführen? Eine "Flattax" von ca. 15-20% für alle, ist um einiges gerechter als dieses Stufenmodell. Der Spitzensteuersatz fängt schon bei ca. 4500€/Monat an, was man nicht wirklich als Spitzenverdiener bezeichnen kann. Wir Ingenieure haben durchschnittlich einen Verdienst von ca. 10500-12500€/Monat, wovon gut die Hälfte für Steuern und abgaben "verschleudert" wird. In den USA würden wir nur einen Bruchteil dessen an Steuern bezahlen wie hier, auch sind dort die Löhne höher. Dies kann zum echten Problem werden, denn hier spielen schon viele mit dem Gedanken auszuwandern. Da durch eine Flattax auch mehr beim Bürger bleibt, belebt dies den Einzelhandel und der Staat würde sich über mehr Arbeitsplätze und mehr MwSt. freuen können.
Mit freundlichen Grüßen T. Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Anregungen zur Flattax.
Ziel der FDP ist es, unser Steuersystem einfacher, niedriger und fairer zu gestallten. Für die FDP geht es grundsätzlich immer um die Frage, wie viel Staat sich die Bürger leisten können und wollen, und nicht darum, wie viel persönlichen Spielraum der Staat bei den Bürgern belassen will. Das versteht die FDP unter Fairness im Verhältnis von Bürger und Staat. Wir denken den Staat vom Bürger her und nicht den Bürger vom Staat her.
Nur noch 30 Prozent der Menschen sind in der Lage, ihre Steuererklärung selbständig auszufüllen. Dieses Steuersystem, das nur noch Experten verstehen, kann schon deshalb nicht gerecht sein. Gerechter wäre ein einfaches und transparentes Steuersystem, das auf Ausnahmen weitgehend verzichtet und die Bürger je nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert. Darüber hinaus wäre es effizienter und würde Verwaltungskosten minimieren.
Das von Ihnen vorgeschlagene Steuersystem der „Flattax“ wird in der FDP immer wieder aufgegriffen und diskutiert. Aus politischer Sicht jedoch erscheint mir ihre Einführung in Deutschland kaum durchsetzbar. Eine einheitliche Steuerstufe würde von zu vielen Menschen als zu ungerecht empfunden werden.
Die FDP ist stattdessen im Wahlkampf für ein dreistufiges Steuersystem mit den Stufen, 15, 25, 35 angetreten und wollte die steuerlichen Ausnahmetatbestände weitestgehend abschaffen.
Mit Blick auf die neue Koalitionssituation hat die FDP ihr Steuermodell zu einem fünfstufigen System weiterentwickelt. Demzufolge schlagen wir einen Grundfreibetrag von 8.004€ zu versteuerndem Einkommen vor, eine erste Stufe bis 12.500€ mit einem Steuersatz von 14%, einen Steuersatz von 25% bis 35.000€, 35% bis 53.000€, 42% bis 250.730€ und darüber der Spitzensteuersatz von 45%.
Unser 5-Stufen-Tarif würde die bestehenden Ungerechtigkeiten im deutschen Steuersystem weitgehend beseitigen. Die Steuerbelastung bliebe innerhalb einer Steuerstufe konstant, so dass sich wie bei der „Flattax“ zusätzliche Leistung mehr als bisher lohnen würde. Statt an komplizierten Steuerformeln zu verzweifeln, wüsste jeder Steuerbürger, welche Steuerbelastung bei zusätzlichem Einkommen, beispielsweise aus einer Lohnerhöhung oder Überstunden, auf ihn zukämen.
Ich stimme Ihnen zu, dass der Spitzensteuersatz derzeit bereits bei einem zu niedrigen Einkommenswert berechnet wird. Dies hat den negativen Effekt, Anreize für eine Leistungssteigerung zu senken. Bei unserem 5-Stufen-Tarif hingegen würde der Spitzensteuersatz erst ab einem Jahreseinkommen von 250.730€ anfallen. Mit einem solchen Spitzensteuersatz könnte man die hohen Einkommen gezielt belasten.
Desweitern kritisieren Sie, Steuern und Abgaben, die Sie an den Staat leisten, würden verschleudert. Selbstverständlich tätigt der Bund vereinzelt Ausgaben, die strittig oder in ihrer Höhe fragwürdig sind. Darauf weist nicht zuletzt der Bundesrechnungshof immer wieder hin. Doch ich kann Ihnen versichern, dass gerade die FDP stets darauf bedacht ist, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sehr sorgsam umzugehen und unnötige Ausgaben zu verhindern.
In dieser Hinsicht ist uns beispielsweise im Ausschuss für Arbeit und Soziales ein Erfolg gelungen. Dort bin ich Obmann der FDP-Fraktion und zuständig für den Bereich Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. In Zukunft können die Kommunen per Satzung festlegen, welche Kosten für Unterkunft und Heizung für Bezieher von ALG II als angemessen gelten, sofern die Länder dies in einem Landesgesetz vorsehen. Dieses Gesetz kann auch die Möglichkeit enthalten, dass die Kommunen die Kosten der Unterkunft und Heizung als Pauschale ausbezahlen können. Letzteres erhält nicht nur die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen und erhöht ihre Selbstständigkeit, sondern kann auch Anreize für die Betroffenen bieten, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sorgsam umzugehen.
Dies ist nur ein Beispiel aus meinem Arbeitsbereich, wie die christlich-liberale Koalition unnötigen Kostenaufwand einspart.
Ich hoffe, meine Ausführungen waren Ihnen eine Hilfe und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Pascal Kober