Frage an Pascal Kober von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kober,
anders als bei Renten werden für Pensionen nur die letzten, fetten, Jahre der Beamten herangezogen. Weshalb ist dem so? Es ist doch ein Relikt aus Zeiten, in denen der Beamtenstaat noch schlank war.
Die Rente wird auf 67 erhöht, ggf. weiter steigend, gleichzeitig wird die Rente immer weniger. Weil sie ja finanzierbar sein muss. Wie stellen Sie sich die künftige Finanzierbarkeit der ausufernden Pensionslasten vor???? Was ind die konkreten und beschlossen Massnahmen gegen dies "Zeitbombe" Pensionslasten?
Ein umlagefinanziertes Rententensystem war ja sicher mal gut, allerdings muss ich heute zwangsweise in dieses System einzahlen. Ich bin über der Bemessungsgrenze und werde durch diese Umlagefinanzierung eigentlich enteignet. Weshalb darf ich nicht meinen kompletten Beitrag in eine Riesterrente stecken?
Das Argument "Solidarität" ist doch nur noch eine Floskel, in Zeiten wo sich immer mehr erfolgreich aus diesem "Solidarprinzip" verabschiedet haben, und massive Steuerbetrüger bei Enttarnung sich einfach nur selbst anzeigen müssen um straffrei zu bleiben.
Pensionäre müssen Pensionen zwar später versteuern,aber ich zahle meine Beiträge ja auch aus versteuertem Einkommen, schon jetzt, weshalb nicht auch erst später?
Weshalb finden sich bei späterem Renteneintritt sofort Mehrheiten im Bundestag, bei Reform und drastische Kürzung der überdimensionierten Pensionen allerdings nicht ?
In Zeiten der Globaliserung ist eine Arbeitsplatzgarantie für Beamte, ohne Betrachtung der fachlich erbrachten Leistung, doch eine Art "geldwerter Vorteil", wenn auch ethisch, im Vergleich zu denen, die Pensionen erwirtschaften müssen und selbst immer weniger bekommen, zumindest fraglich. Wann werden sich endlich auch Beamte, Selbständige und Politiker angemessen am Solidarprinzip beteiligen?
Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Alterssicherung. Zunächst möchte ich grundsätzlich festhalten:
Die FDP bekennt sich zum umlagefinanzierten Rentensystem. Jedoch will die FDP die Alterssicherung stärker in Richtung privater Kapitaldeckung umbauen. Die private und betriebliche kapitalgedeckte Vorsorge müssen gestärkt werden, da nur so die Belastungen generationengerechter verteilt werden können. Zwar leben die Menschen immer länger, die Arbeitsfähigkeit ist individuell im Alter aber sehr unterschiedlich. Daher sollen die Menschen ihren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand auf der Basis einer eigenen Entscheidung und vor dem Hintergrund erworbener Anwartschaften und Versorgungen flexibel und selbständig gestalten können. Die FDP tritt dafür ein, dass die Versicherten ab dem 60. Lebensjahr bei versicherungsmathematisch korrekten Zu- und Abschlägen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts frei wählen können. Voraussetzung ist, dass ihre kombinierten Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente über dem Grundsicherungsniveau liegen.
Da im umlagefinanzierten System die jetzigen Beitragszahler die Renten der aktuellen Rentnergeneration bezahlen, ist eine radikale Umstellung verfassungskonform nicht möglich. Die heutigen Rentner haben sich während ihrer Arbeitszeit Rentenansprüche erworben, die nun bedient werden müssen. Zumal diese Rentner während ihrer Berufstätigkeit die Renten der damaligen Rentner bezahlt haben. Da uns aber auch klar ist, dass durch die gestiegene Lebenserwartung der Menschen, die uns als Politik natürlich sehr freut, neue finanzielle Belastungen auf die Rentenversicherung zukommen, hat sich die Politik entschieden, dies keiner Generation einseitig aufzubürden. So möchten wir die aktuell Berufstätigkeiten zu mehr privater Altersvorsorge anregen, auch mit staatlicher Unterstützung und auch die Rentner leisten ihren Beitrag. Dies macht unser solidarisches System aus.
Sie sprechen auch die Belastungen durch die Pensionszahlungen an und beklagen die höheren Pensionen im Vergleich zu den Renten.
Das Wesen des Beamtentums ist es, dass eingeschränkte Arbeitnehmerrechte gelten, so z.B. das Streikverbot sowie die Dienst- und Treuepflicht. Für diese Einschränkungen gibt es dann eine besondere Versorgung durch den Staat. Ob dieses Berufsmodell zukunftsfähig sein kann und sinnvoll ist,kann diskutiert werden. So ist es für sicherheitsrelevante Bereiche wie Polizei oder Justiz unabdingbar.
In Hinblick auf die spätere Versorgung sind die aktiven Bezüge der Beamtinnen und Beamten knapper bemessen als die vergleichbarer Tarifbeschäftigter.
Eine angemessene Versorgung im Alter gehört zur Attraktivität des Berufsbeamtentums dazu. Käme es hier zu Maßnahmen, wie von Ihnen angeregt, könnten sich negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes bei der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses ergeben. Der öffentliche Dienst ist aber auf qualifiziertes Personal angewiesen. Er braucht Personal, das mit dem der Wirtschaft mithalten kann. Er braucht Personal, mit dem „Staat zu machen ist“.
Ein wirksames Mittel gegen die ausufernde Belastung der öffentlichen Kassen durch die Beamtenpensionen ist die Reduzierung der Zahl der Beamten. So fordert beispielsweise die FDP seit Jahren, dass der Staat sich einerseits auf seine Kernaufgaben beschränkt und andererseits, dass z.B. Lehrerinnen und Lehrer nicht unbedingt beamtet sein müssen.
Entsprechend haben wir zu Beginn der Legislaturperiode 581 Stellen abgebaut. Der Einfluss der Bundespolitik beschränkt sich allerdings auf das Bundesbeamtentum. Auf die Beamten der Länder hat er keinen Einfluss.
Die FDP hat übrigens schon in der vergangenen Wahlperiode einen Antrag im Deutschen Bundestag zur Änderung der Abgeordnetenvergütung eingebracht. In ihm steht die Forderung, dass die Abgeordneten selbst für ihr Alter vorsorgen sollen und keine Ansprüche an Pensionen mehr haben. Leider hat dies die Mehrheit des Bundestags anders gesehen und unseren Antrag abgelehnt. Die Forderung halten wir jedoch weiterhin aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Kober