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Pascal Kober
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Pascal Kober von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kober,

Sie sind einer meiner Vertreter im Deutschen Bundestag, Mitglied des Ausschusses Arbeit und Soziales, Pfarrer mit Schwerpunkt Soziales. Sie sind daher überaus geeignet, meine Fragen zu beantworten. Sie haben auch zugestimmt der Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages und der Verweigerung der Erhöhung für Hartz IV-Empfänger. Bitte erklären Sie mir, wie dies sozial ist. Warum erhalten die Gutbetuchten mehr Kindergeld (je höher das Einkommen, desto mehr finanzielle Kinder-Unterstützung) als die Bedürftigte? Sind die Reichen mehr auf Kindergeld angewiesen als die Armen? Sollen die Kinder von finanzielle benachteiligten Eltern weniger Förderung erhalten als die Kinder von Betuchten? Als selbsternannter Sozialpolitiker und evangelischer Pfarrer sollten Sie sich meinen Fragen nicht verweigern. Vielleicht haben Sie auch Vorschläge, wie dieser Zustand geändert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Parth,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die von Ihnen kritisierte Situation, dass das Kindergeld auf die Bedarfsgemeinschaften angerechnet wird, wurde von SPD und Grünen in Regierungsverantwortung erdacht und beschlossen. Dass es im HartzIV-System Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten gibt, haben wir erkannt und schon länger kritisiert. Auch dafür sind wir bei der Bundestagswahl gewählt worden und fühlen uns der Verantwortung für die Menschen, die dem SGBII-Rechtskreis angehören verpflichtet. Schritt für Schritt werden wir in den kommenden vier Jahren die Probleme sorgfältig analysieren, Lösungen diskutieren und umsetzen. Auch die Frage der Regelsätze für Kinder in Hartz IV werden wir in den kommenden Wochen und Monaten diskutieren und entscheiden. Dabei muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir für den März diesen Jahres ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwarten, das sich mit der Höhe der Regelsätze für Kinder im Rechtskreis des SGBII befasst. Vor dieser Entscheidung wäre ein Neuregelung nur von kurzer Dauer und ohne nachhaltige Substanz gewesen. Dies wollten wir vermeiden. Sobald das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt werden, wir uns zügig mit einer Neuregelung befassen.

Wir haben Familien mit kleinen und mittlerem Einkommen durch die Kindergelderhöhung mit 4,2 Milliarden Euro zusätzlich unterstützt. Die Erhöhung des Freibetrags für höhere Einkommen hat nur ein Volumen von 400 Millionen Euro. Darin kommen die Prioritäten dieser Bundesregierung eindeutig zum Ausdruck. Es geht um die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen und die Förderung von Familien. Ziel unserer Politik ist, dass die Menschen sich und ihre Kinder selbst versorgen können. Dafür müssen Arbeitsplätze entstehen und Menschen, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt nicht ausreicht, staatlich unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober MdB

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