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Parsa Marvi
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Frage von Edwin T. •

Warum gibt es im Jahr 2025 immer noch Sonderrechte für bestimmte religiöse Gruppen in Bezug auf den Wehrdienst?

Laut Wehrpflichtgesetz (WPflG) § 11 Abs. 1 Nr. 1–3 sind „Geistliche evangelischen Bekenntnisses“ sowie „Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses“ vom Wehrdienst befreit.

Zudem heißt es in § 12 Abs. 2, dass Personen mit einem nachgewiesenen ordentlichen theologischen Studium oder einer entsprechenden Ausbildung auf Antrag zurückgestellt werden können.