Ihre heutige Rede im Bundestag: „Sie schöpfen Zufallsgewinne ab.“. Bei welchen Unternehmen ist das erfolgt oder zumindest wie hoch ist die Summe der Einnahmen hieraus.
Sehr geehrter Herr G.,
in Umsetzung verbindlichen EU-Rechts sieht das Strompreisbremsengesetz vor, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zunächst zum 30. Juni 2023 Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden, um die Entlastung von Haushalten und Unternehmen mit zu gewährleisten.
Die Abschöpfung betrifft dabei Anlagen, die erneuerbare Energiequellen zur Stromerzeugung nutzen, Abfallverbrennungsanlagen, Kernkraftwerke, Braunkohlekraftwerke und Anlagen zur Verwertung von Raffinerie-Rückständen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MW. Bei Biogasanlagen ist eine Bemessungsleistung von 1 MW die Abschöpfungsschwelle. Der Umfang der von der Abschöpfung betroffenen Unternehmen ist demnach groß und inkludiert unter anderem auch Konzerne wie RWE.
Die Abschöpfung selbst erfolgt durch Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber mit Kontrolle durch die Bundesnetzagentur. Die abzuschöpfenden Zufallsgewinne müssen bis zum 15. Kalendertag des fünften Monats nach Abrechnungszeitraum an den Netzbetreiber gezahlt werden. Der erste Abrechnungszeitraum ist vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023, bei dem die Abschöpfung demnach erstmalig bis zum 15. August 2023 zu entrichten ist. Ab dem 1. April ist der Abrechnungszeitraum entsprechend das Quartal. Diese Fristen gilt es nun abzuwarten, um über verlässliche Zahlen sprechen zu können. Aktuell werden jedoch voraussichtlich mehr als zwei Milliarden Euro alleine durch die Verstromung von Braunkohle und Wind abgeschöpft, weitere Millionen werden durch die weiteren Branchen hinzukommen.
Freundliche Grüße
Parsa Marvi